Hallo @ all,
das mit den Geldern stimmt so nicht ganz. Ein Gericht muss festgestellt haben, dass entweder die Bedingungen der Vermögensabschöpfung erfüllt sind, oder das vorgefundene Geld ist deliktisch (d.h. aus einer Straftat) erlangt.
Ist das Geld, simpel gesagt, jemand anderen geklaut worden und ist dieses auch einwandfrei festgestellt, so bekommt das Opfer das Geld natürlich wieder.
Ansonsten gelten die Bestimmungen der Einziehung und des Verfalles. Erlöse z. B. aus Drogengeschäften werden immer abgeschöpft, wenn man derer habhaft werden kann.
Ähnlich wird bei Sachwerten verfahren. Häuser und Autos werden z. B. versteigert, Erlös geht an die Staatskasse.
Allerdings werden aus diesen Erlösen z. T. staatlicherseits auch Institutionen wie z. B. Rotes Kreuz oder Weißer Ring bedient, dass darf man dabei nicht vergessen!
Finderlohn oder "Fangprämie" für die Beamten, grundsätzlich "NJET"!!!! Wo kämen wir da hin........? Obwohl es schon reizvoll wäre.......

Eingezogene Kfz werden in der Regel nicht als "Behördenkutschen" verbraucht, da gibt es versicherungsrechtlich und demzufolge auch haftungsrechtlich zu hohe Hürden für die Behörden.
Als Beispiel: Mit solch einem Fahrzeug wird ein Verkehrsunfall verursacht, möglicherweise aufgrund von techn. Mängeln, welche durch die Behörde möglicherweise nicht festgestellt worden sind. Dann geht hierzulande eine Lawine los, denn wer haftet letztendlich?

Deswegen schließt man solche Sachen hierzulande von Vornherein aus und verkauft / versteigert dann diese Fahrzeuge.
Ein umgebauter 5 er BMW zu einem Streifenwagen mit der Aufschrift "Confiscated from Drug Dealer", gesehen bei der Polizei von Bradenton / Florida USA wird es hier leider nicht geben.
Als ich den Wagen sah, konnte ich mir ein breites Grinsen trotzdem nicht verkneifen! Fand ich klasse!

Viele Grüße, Bugsierstefan