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Autor Thema: Beschlagnahmtes Geld  (Gelesen 1826 mal)
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TD
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« am: 02 September 2010, 17:14:49 »

Mal was anderers !

Bei Polizeiaktionen werden ja auch oft große Menge Zahlungsmittel, ob Euro, Dollar oder sonstwas beschlagnahmt.


Meine Frage nu ist ob dieses Geld im Polizeifundus landet oder vom Staat vererinnahmmt wird.

Ich glaube ja nicht das "die Ware" ähnlich Hasch, Zigaretten usw. vernichtet wird.

Wenn man teilweise von den riesigen Summen hört die abgefangen werden sollte  man ja denken das die im Staatshaushalt landen, was ist dann mit Fremwährungen usw. ?

Danke für die Hilfe

Theo
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« Antwort #1 am: 02 September 2010, 17:41:59 »

Beschlagnahmte Gelder gehen grundsätzlich in den jeweiligen Landes- oder Bundeshaushalt ein (Ländergesetzgebungen sind unterschiedlich in der Ausprägung), wenn denn der/die Täter abschließend verurteilt wurde(n). "Gebrauchsgegenstände" wie Autos etc. werden von der Polizei weiter verwendet oder über Institutionen wie die VEBEG verkauft.
Fremdwährungen werden über die Bundesbank dem Haushalt zugeführt

Axel
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« Antwort #2 am: 02 September 2010, 19:27:30 »

Axel nichts mit "Finderlohn "  huh für "brave Beamte "  huh

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« Antwort #3 am: 02 September 2010, 20:12:32 »

hab mal ein Auto (Ford 20 MTS) 1969 von der Polizei in Dortmund sehr günstig gekauft.
Das Fahrzeug war bei einem Drogenschmuggel beschlagnahmt worden.

Gruß

Hans
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« Antwort #4 am: 02 September 2010, 22:00:14 »

Ich danke euch für die Auskunft !

Dann wollen wir an hoffen das noc einig Koffer Geld beschlagnahmt werden bevor diese in Hasch umgetauscht werden !

Gruß

Theo
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« Antwort #5 am: 14 März 2011, 22:16:47 »

vieles kannst Du auch hier kaufen:

http://www.zoll-auktion.de/auktion/

gut jetzt kein Hasch  grin, aber der Rest....
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TD
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« Antwort #6 am: 14 März 2011, 22:20:37 »

Wieder etwas Neus für mich !

Man wird alt wie eine Kuh und lernt immer dazu !

Danke

Theo
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« Antwort #7 am: 15 März 2011, 09:51:20 »

Hallo @ all,

das mit den Geldern stimmt so nicht ganz. Ein Gericht muss festgestellt haben, dass entweder die Bedingungen der Vermögensabschöpfung erfüllt sind, oder das vorgefundene Geld ist deliktisch (d.h. aus einer Straftat) erlangt.
Ist das Geld, simpel gesagt, jemand anderen geklaut worden und ist dieses auch einwandfrei festgestellt, so bekommt das Opfer das Geld natürlich wieder.
Ansonsten gelten die Bestimmungen der Einziehung und des Verfalles. Erlöse z. B. aus Drogengeschäften werden immer abgeschöpft, wenn man derer habhaft werden kann.
Ähnlich wird bei Sachwerten verfahren. Häuser und Autos werden z. B. versteigert, Erlös geht an die Staatskasse.
Allerdings werden aus diesen Erlösen z. T. staatlicherseits auch Institutionen wie z. B. Rotes Kreuz oder Weißer Ring bedient, dass darf man dabei nicht vergessen!
Finderlohn oder "Fangprämie" für die Beamten, grundsätzlich "NJET"!!!! Wo kämen wir da hin........? Obwohl es schon reizvoll wäre....... grin
Eingezogene Kfz werden in der Regel nicht als "Behördenkutschen" verbraucht, da gibt es versicherungsrechtlich und demzufolge auch haftungsrechtlich zu hohe Hürden für die Behörden.
Als Beispiel: Mit solch einem Fahrzeug wird ein Verkehrsunfall verursacht, möglicherweise aufgrund von techn. Mängeln, welche durch die Behörde möglicherweise nicht festgestellt worden sind. Dann geht hierzulande eine Lawine los, denn wer haftet letztendlich? huh
Deswegen schließt man solche Sachen hierzulande von Vornherein aus und verkauft / versteigert dann diese Fahrzeuge.
 
Ein umgebauter 5 er BMW zu einem Streifenwagen mit der Aufschrift "Confiscated from Drug Dealer", gesehen bei der Polizei von Bradenton / Florida USA wird es hier leider nicht geben.
Als ich den Wagen sah, konnte ich mir ein breites Grinsen trotzdem nicht verkneifen! Fand ich klasse! grin


Viele Grüße, Bugsierstefan
 
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thomas01237
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Yamato


« Antwort #8 am: 18 Juni 2011, 11:00:14 »

Ein sehr kompliziertes Thema. Wobei wie schon erwähnt viele unterschiedliche Behörden in Deutschland mit dieser Sache fast täglich zu tun haben.

Denke wir als erstes an die Bundespolizei. Danach kommen die 16 Länder. Vergessen wir nicht das es noch selbständige Behörden wie das Bundeskriminalamt, die Landeskriminalämter, die Steuerfahndung ( Land sowie Bundesländer ) oder auch Ordnungsämter gibt.

Alle Behörden können in den Genuß von Geld, Wertsachen kommen die entweder dem Verfall oder der Einziehung unterliegen. Die Sache mit dem Verfall ist so eine Sache für sich. Je nach Sache muss der Sachbearbeiter mehr oder weniger Schnell reagieren. Handelt es sich um einen Diebstahl oder Hehlerei von Lebensmitteln so wird es dem Sachbearbeiter  schwer fallen diese noch zu "Geld" zu machen. Meistens wird so etwas entsorg, was nat. wieder auf den Steuerzahler fällt.
Wertsachen die in Edelmetallen oder Kunstschätzen beschlagnahmt wurden müssen Geschätz werden und auf Schäden , Vorschäden geprüft werden. Eine lange konstenintensive Geschichte die durch unabhängige Gutachter bearbeitet wird.

Diese Gegenstände, sollten sie keinem Opfer oder Geschädigten zukommen werden erst veräußert, wenn die Strafsache mit allen Zivilrechtlichen Belangen behördlicher Seite geregelt wurden. So etwas dauert Jahre und alles kostet richtig viel Geld.

Die Hoheit über die Wertsachen richtet sich danach welche Behörde die Sache angezeigt hatte. Ist es eine Bundesbehörde so fließt der Erlöß in  den Staatshaushalt ein und muss als solchen explizit erwähnt werden.
Fließt der Erlöß in ein Bundesland ein, so war die anzeigende Behörde eine Landesbehörde ( LKA, Landespolizei oder Steuerfahndung ). Es gibt ja auch Landessteuern und Bundessteuern^^
Fließt das Geld in eine Komune ( Stadt / Landkreis ) ein, so war die Anzeigende Behörde z. B. ein Ordnungsamt.

Alle Erlöse werden "guten Zwecken" zugeführt. Fördergelder für Vereine ( Tafel e.V., Sportvereine tec. ) oder auch für die Ausstattung von Diakonien wird das Geld verwendet. Es richtet sich nat. danach was im Stadtrat mit den Erlösen gemacht wird. Dies wird als Thema von Tagesordnungspunkten abgearbeitet und beschlossen.


Thomas
« Letzte Änderung: 18 Juni 2011, 18:55:45 von thomas01237 » Gespeichert
Captain Hans
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« Antwort #9 am: 18 Juni 2011, 14:46:42 »

schon 1969 habe ich einen beschlagnahmten Ford 20 MTS von der Polizei sehr günstig gekauft.
Angeblich waren darin Drogen geschmuggelt worden.


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« Antwort #10 am: 18 Juni 2011, 16:15:25 »

Hallo Hans- war wenigstens noch etwas von der Ware im Wagen  grin
Hier in Berlin laufen auch ab und an solche Auktionen. Die Autos z.B. kan man zwar von außen betrachten aber man kann nie sagen wie der Rest dann aus sieht - also Top oder Flop

Gruß - Achim - Trimmer
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« Antwort #11 am: 18 Juni 2011, 18:37:05 »

Stoff war keiner mehr drin angry
Aber für 5600 DM einen fast neuen Wagen der Größe war ein Geschenk.
Wie gesehen so mußte er genommen werden.
Einem geschenkten Gaul guckt man nicht ins Maul grin

war ein schönes Auto

viele Grüße

Hans
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JotDora
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« Antwort #12 am: 18 Juni 2011, 20:54:22 »

@Hans

Die scheiß Drogen wären mir egal gewesen. 20 MTS, das ist doch ein Mustang, oder?

Falls ja... sag nicht Du hast ihn wieder verkauft  wink

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Gruß

Sebastian
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« Antwort #13 am: 18 Juni 2011, 21:12:06 »

@ JotDora

ne kein Mustang ganz stink normaler deutscher Forde
als ich aber 68 noch in Texas lebte hatte ich eine Corvette Stingray 7,2 ltr- die hätte
ich tatsächlich nicht verkaufen sollen - brauchte aber die Kohle um ich Deutschland mein
Kapitänspatent zu machen.


viele Grüße

Hans
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« Antwort #14 am: 20 Juni 2011, 08:29:10 »

Zitat
Denke wir als erstes an die Bundespolizei. Danach kommen die 16 Länder. Vergessen wir nicht das es noch selbständige Behörden wie das Bundeskriminalamt, die Landeskriminalämter, die Steuerfahndung ( Land sowie Bundesländer ) oder auch Ordnungsämter gibt.


Und natürlich die Kollegen vom Zoll mit der "Schwarzen Gang" der Zollfahndung nicht zu vergessen.
Auch in deren Asservatenkammern stapeln sich die Werte, aber Tabakwaren gibt's trotzdem nicht billiger cry

Habe selbst gesehen, wie die an Bord einer grauen Einheit beschlagnahmten Zigaretten vor aller Augen vernichtet wurden


Axel
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