Mal eine kurze sachliche Begründung zum Verbot des Zeigens von Hakenkreuzen und anderen Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen hier im Forum.
Hier der Gesetzestext, der das allgemeine Verbot zum Zeigen dieser Symbole beinhaltet.
STGB § 86STGB § 86aNun steht ja in Absatz 3:
"Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient."
Sicherlich ist genau diese Berichterstattung, Lehre etc. das Anliegen dieses (und anderer) Forums.
ABER:
Weder ich noch irgendjemand anders hat bisher der Forenleitung bestätigen können, daß eben jener Fakt für Internet-Foren auch offiziell anerkannt ist!
Also bewegen wir uns zumindest in einer rechtlichen Grauzone.
Und solange alles zweifelhaft/ungeklärt ist, und solange vor allem immer wieder Rechtsanwalt-Kanzleien wahre Jäger von Rechtsverstößen im Internet sind, herrscht hier der Wille des Forenleiters, denn der (und nur der!!!) steht am Ende vor Gericht und muß zahlen, wenn was schief gehen sollte.
Daher also bleiben solche Zeichen auf Bildern hier verboten.
Wir bitten das zu respektieren und zu akzeptieren, auch wenn es vielleicht nicht verstanden wird.
@ Byron:
Genau daher sind Bilder von AH auch kein Problem, es sei denn Du nennst mir einen Paragraphen, in dem steht, daß es verboten ist, Bilder mit dem GröFaZ zu zeigen!
So viel zum sachlichen Hintergrund.
Zum Rest möchte ich nicht viel sagen, nur so viel: ich hoffe, daß hier alle Erwachsen genug sind, nach einem Tag der Abkühlung wieder aufeinander zuzugehen und die Sache evtl. sogar persönlich bei einem Telefonat oder so zu klären!
