HSK= Kaperschiffe?

Begonnen von rosenow, 08 November 2006, 17:48:39

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rosenow

Hallo! HSK= ,,Handels-Stör-Kreuzer", wohl jedem bekannt, der sich mit dem Zweiten Weltkrieg auf See beschäftigt.
Nun wird im Buch ,,Die deutschen Hilfskreuzer im Zweiten Weltkrieg" von Jochen Brennecke beschrieben, dass diese HSK´s zur Störung der gegnerischen Handelsflotten eingesetzt wurden.
Er unterscheidet dort zwischen Hilfskriegsschiffe  und  Hilfsbeischiffe für die im Dienst stehende Kriegsmarine.
Soweit so gut.
Nur konnte ich aus seinem Schreiben nicht erkennen, dass die HSK eine von der Haager Abkommen von 1907, eine rechtliche Daseinsberechtigung als solche Inne hatten.
M.E. haben diese Schiffe, auch wenn sie ihre Kriegsflagge, kurz vor der Kontrolle bzw. kurz vor der Versenkung/Gefechts eines gegnerischen Handelsschiffes, gehisst hatten, nicht ihrer Rolle als Hilfskriegsschiff entsprochen und haben somit gegen das Haager Abkommen von 1907 verstoßen.
Sehe ich das richtig?
Sind somit die Bezeichnungen ,,Kaperschiffe" oder ,,Piraterie" entsprechend?
:|
mit freundlichen Gruß
Michael


,,Macht`s gut und denkt daran!
Es gibt drei Sorten von Menschen:
Die Lebenden.
Die Toten.
Und die, die zur See fahren."
Hein Schonder

Mario

Ich denke schon, das diese Hilfskreuzer den Regeln des Krieges entsprechend operiert haben. Ansonsten würden wohl die Alliierten bis heute über deren Rechtmäßigkeit streiten. Oder waren diese Schiffe Gegenstand der Verhandlungen in Nürnberg.
Auch Langsdorff hat ja wohl bei der Aufbringung britischer Handelsschiffe seine Identität bis zum Schluss verschleiert.

Langensiepen

#2
Bevor andere dir besser antworten können, mal am Rand. Die Kaperei hat wohl mehr mit der Pariser Konferenz von 1855 oder so zu tun. Bevor man mit dem Morden anfängt, also Kanonen abballert, Messer in fremde Mägen rammt, muß man sich zu erkennen geben. Das muss theoretisch im Moment von `Feuer frei` geschehen. In der Praxis  wartet man aber lieber einen Moment, oder verzichtet ganz darauf. Vor dem Ballern ( 1/1000 sec davor reicht aus ) die richtige Flagge hochziehen, aber nicht zu schnell. Das Sagen an Bord muß ein Uniformierte ( Uniform der FF reicht wohl nicht aus ) innehaben. Das Schiff muss irgendwann mal richtig in Dienst gestellt worden sein.
Diese Dinge sind für Verlierer zwingend vorgeschrieben, für den Sieger sind es Kann-Bestimmungen. Alles ganz einfach. Oder?

Mario

ZitatDiese Dinge sind für Verlierer zwingend vorgeschrieben, für den Sieger sind es Kann-Bestimmungen. Alles ganz einfach. Oder?
Genial formuliert.
Der Angriff auf Port Arthur 1904 war eine gelungene Operation, der Überfall auf Pearl Harbor dagegen niederträchtig und gemein.

Ralf

#4
Ganz ehrlich Herr Langensiepen, Dein Zynismus ist einfach herrlich...  :O/S
Gruß
Ralf
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,,Du kannst Dein Leben nicht verlängern und Du kannst es auch nicht verbreitern. Aber Du kannst es vertiefen!"
Gorch Fock

Thomas

Hallo Rosenow,

auf welche Bestimmungen beziehst Du Dich hier genau, nach dem Datum 1907 vermute ich mal folgendes:
Abkommen über die Umwandlung von Kauffahrteischiffen in Kriegsschiffe vom 18. Oktober 1907.

   Art. 1. Kein Kauffahrteischiff, das in ein Kriegsschiff umgewandelt ist, hat die mit dieser Eigenschaft verbundenen Rechte und Verpflichtungen, wenn es nicht dem direkten Befehle, der unmittelbaren Aufsicht und der Verantwortlichkeit der Macht, deren Flagge es führt, unterstellt ist.
   Art. 2. Die in Kriegsschiffe umgewandelten Kauffahrteischiff müssen die äußeren Abzeichen der Kriegsschiffe ihres Heimatlandes tragen.
   Art. 3. Der Befehlshaber muß im Staatsdienste stehen und von der zuständigen Staatsgewalt ordnungsgemäß bestellt sein. sein Name muß in der Ranglist der Kriegsmarine stehen.
   Art. 4. Die Mannschaft muß den Regeln der militärischen Disziplin unterworfen sein.
   Art. 5. Jedes in ein Kriegsschiff umgewandelte Kauffahrteischiff hat bei seinen Unternehmungen die Gesetze und Gebräuche des Krieges zu beobachten.
   Art. 6. Der Kriegsführende, der ein Kauffahrteischiff in ein Kriegsschiff umwandelt, muß diese Umwandlung möglichst bald auf der Liste seiner Kriegsschiffe vermerken.
   Art. 7. Die Bestimmungen dieses Abkommens finden nur zwischen den Vertragsmächten Anwendung und nur dann, wenn die Kriegsführenden sämtlich Vertragsparteien sind.
   Art. 8-12. Schlußbestimmungen.


Artikel 5 läßt hier eigentlich alles zu, der Verweis auf "Gebräuche" des Kriegs ist auslegungsbedürftig und sicherlich wandlungsfähig.


Weitere rechtliche Grundlagen könnten sein:
Londoner Erklärung über das Seekriegsrecht von 1909,
Pariser Seerechtserklärung von 1856 und Pariser Erklärung über gewisse Seerechtsregeln in Kriegszeiten von 1856,
Londoner Erklärung über das Seekriegsrecht (insb. Prisenrecht),
Haager Abkommen von 1907 über Behandlung der feindlichen Kauffahrteischiffe bei Ausbruch der Feindseligkeiten
Haager Abkommen von 1907 über gewisse Beschränkungen in der Ausübung des Beuterechts im Seekriege,
Prisenordnung vom 28. August 1939 in der Fassung des Ständigen Befehls der Flotte Nr. 10

Grüße
Thomas

Langensiepen

#6
Erst einmal Dank an Cap95 für die gesetzlichen Bestimmungen.
Nun folgt mein großes ABER...hier ist es:
Auf dem Papier sieht alles recht nett aus. Was den technischen Ablauf angeht ist er schlüssig aufgeführt. Die Realität sieht ( sah ) aber anders aus. Die klassische Zeit des ` ihr hab das Völkerreich verletzt `
war 14/18 und da waren die Verstoßfällen – beidseitig – Legion. Der Krieg zeigte dann auch das  alle Abmachungen für den Papierkorb sind und nur als Propaganda- und  Siegerterrormittel  Anwendung fanden ( Finden ).Auf See war Schluß mit dem von Deutschen, Briten, Franzosen, Italienern, Russen durchgeführten uneingeschränkten U Booteskrieg. An Land war es das Bombenwerfen auf Zivilisten, das Aushungern ganzer Bevölkerungen, der parallel dazu ablaufenden Völkermord ( mal hier mal da ). Das Umlegen von Gefangenen nach dem Gefecht, da diese nur als Tote keine unmittelbare Gefahr mehr darstellten.   Das war 1939 allen klar und somit wurde nur der Schein gewahrt. Das was den Kriegsablauf nicht hinderte ( Offizier an Bord, Eingetragenes Fahrzeug usw ) wurde beachtet, der Rest bei Bedarf auch unterschlagen. Man soll dem Thema `Rechtsgrundlage beim Abschlachten von Menschen ` nicht so viel Bedeutung zumessen , es ist rein akademisch, denn auch auf See gilt : Erst schießen, dann fragen.

Mario

Punkt 6. findet mein Interesse. Demnach hätte ja Deutschland den Umbau der Handelsschiff zu Hilfskreuzern offiziell bekanntgeben müssen. Wenn dies wirklich so gemacht worden wäre, dann hätte man den Briten ja damit gleich die Anzahl seiner HSK's durchgegeben. Weiß jemand, ob dies wirklich so vonstatten ging ?

Langensiepen

Das hat natürlich keiner zu keiner Zeit auf dieser Welt gemacht. Das Ganze stammt aus der Mitte  des 19.JH und ist pure Heuchelei. Der Tonnagekrieg im 20 JH war ein deutscher Krieg gegen die Versorgung von GB ,ergo auch gegen deren Zivilbevölkerung. Daher war GB und seine Freunde in der Welt immer bemüht dem Handelskrieg unerfüllbare Auflagen zu erteilen. Um den Seekrieg 39/45 in dieser Frage zuverstehen muß man sich mit dem traurigen Kapitel Seerecht, Menschenrecht, Zivilrecht 14/18 befassen, sonst wird kein Schuh darus.
BERND

Huszar

Nunja... bekanntgeben... Wie?

Schreibt der Grossadmiral Reader an Winston einen Brief mit Namen der Schiffe, Verdrängung, Bewaffnung, Offiziersliste, und einer möglichst genauen Zeichnung?

Ich stell mir das so vor, dass das Schiff aus der zivilen Liste für Handelschiffe in Dtl gestrichen wird, und eine Registrierung bei der DKM bekommt. (Rufzeichen, usw) Die anderen Länder müssen dann zusehen, wie sie Infos bekommen.
(Funzt auch andersherum: ich bezweifle, dass die engl. HSK als solche zu erkennen waren...)

mfg

alex
Reginam occidere nolite timere bonum est si omnes consentiunt ego non contradico
1213, Brief von Erzbischof Johan von Meran an Palatin Bánk von Bor-Kalán

t-geronimo

Stimmt.
Thor erkannte z.B. Alcantara zuerst wegen ihres Verhaltens als Hilfskreuzer, nicht wegen ihres Aussehens (also z.B. offen zu erkennende Bewaffnung oder so.
Gruß, Thorsten

"There is every possibility that things are going to change completely."
(Captain Tennant, HMS Repulse, 09.12.1941)

Forum MarineArchiv / Historisches MarineArchiv

Langensiepen

Richtig aber..die Streichung im SSR erfolgte primär aus innerstaatlichen Gründen. D.h. Zahlung von Chartergebühr, Sozialversicherungsangelegenheit der Besatungen usw. Es hatte wenig mit Intern. Regelungen zu tun.

TD


Der Unterschied zwischen deutschen und britischen Hilfskreuzern war allerdings das die Briten auf einen Handelschiff möglichst starke Bewaffnung bauten um Schutzaufgaben ( Begleitschiffe, Bewachung und Blockaden usw.) mit Hilfschiffen durchführen zu können.
Die Deutschen mußten sich erst einmal getarnt in ihre Einsatzgebiete schleichen und dann dort möglichst auch noch unter Tarnung Handelskrieg zu führen.

Theo
...ärgere dich nicht über deine Fehler und Schwächen, ohne sie wärst du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr !

TD



Nur im 1. Weltkrieg wurden viele Schiffe noch im Seeschiffsregister gelöascht mirt den Hinweis auf den
Kriegsdienst.

Im 2. Weltkrieg wurden Schiffe nur noch gelöscht wenn diese von der KM oder vom Reich angekauft wurden, also wegen Eigentumswechsel.

Theo
...ärgere dich nicht über deine Fehler und Schwächen, ohne sie wärst du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr !

Sprotte

Wenn der Tonnagekrieg der Deutschen gegen die Tommies völkerrechtswidrig war, was war denn die Blockade der Tommies, die die Deutschen vom welthandel abschnitten; im I WK und im II WK .
mfg
Sprotte
Auch im Orchester des Lebens dringt das Blech am meisten durch.

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