Hallo,
weiter im diplomatischen Kram

man beachte die "Interessen auf die Wohlfahrt der beteiligten Völker"
hier der Vorschlag Hitlers und Ribbentrops, nach den Besuchsprotokollen von Schmidt in den ADAP beachtenswert von Ribbentrop NICHT an Molotow übergeben, sondern VORGELESEN:
Abschrift ADAP, Serie V, Band XI,1 Nr. 309:
"292/183 883-89
Entwurf eines Abkommens zwischen den Staaten des Dreimächtepakts und der Sowjetunion *)
Abkommen zwischen den Staaten des Dreimächtepakts Deutschland, Italien und Japan einerseits und der Sowjetunion andererseits
Die Regierungen der Staaten des Dreimächtepakts Deutschland, Italien und Japan einerseits und die Regierung der UdSSR andererseits haben in dem Wunsche, in ihren natürlichen Interessensphären in Europa, Asien und Afrika eine neue, der Wohlfahrt aller beteiligten Volker dienende Ordnung herbeizuführen und fur ihre auf dieses Ziel gerichtete Zusammenarbeit eine feste und dauernde Grundlage zu schaffen, folgendes vereinbart:
Artikel I
In dem Dreimächtepakt von Berlin vom 27. September 1940 haben Deutschland, Italien und Japan vereinbart, der Ausdehnung des Krieges zu einem Weltkonflikt mit allen Mitteln entgegenzutreten und fur eine baldige Wiederherstellung des Weltfriedens zusammenzuarbeiten. Sie haben dabei ihren Willen bekundet, ihre Zusammenarbeit auf solche Nationen in anderen Teilen der Welt auszudehnen, die geneigt sind, ihren Bemühungen eine ahnliche Richtung wie sie selbst zu geben. Die Sowjetunion erklärt sich mit dieser Zielsetzung des Dreimächtepakts solidarisch und ist ihrerseits entschlossen, mit den drei Mächten auf dieser Linie politisch zusammenzuarbeiten.
Artikel II
Deutschland, Italien, Japan und die Sowjetunion verpflichten sich, ihre natürlichen Interessensphären gegenseitig zu respektieren. Sofern diese Interessen sphären sich berühren, werden sie sich über die sich daraus ergebenden Fragen fortlaufend freundschaftlich verständigen.
Deutschland, Italien und Japan erklären ihrerseits, daß sie den gegenwärtigen Besitzstand der Sowjetunion anerkennen und daß sie ihn respektieren werden.
Artikel III
Deutschland, Italien, Japan und die Sowjetunion verpflichten sich, keiner Mächtegruppierung beizutreten und keine Mächtegruppierung zu unterstützen, die gegen eine der vier Mächte gerichtet ist.
Die vier Mächte werden sich in wirtschaftlicher Beziehung nach jeder Richtung hin unterstützen und die zwischen ihnen bestehenden Abmachungen ergänzen und erweitern.
Artikel IV
Dieses Abkommen tritt mit der Unterzeichnung in Kraft und gilt für eine Zeitdauer von 10 Jahren. Die Regierungen der vier Mächte werden sich rechtzeitig vor Ablauf dieser Frist über die Frage einer Verlängerung des Abkommens verständigen.
Ausgefertigt in vierfacher Urschrift in deutscher, italienischer, japanischer und russischer Sprache.
Moskau, den.........1940
Entwurf Geheimes Protokoll Nr. 1
Die Vertreter von Deutschland, Italien, Japan und der Sowjetunion haben bei der heutigen Unterzeichnung des zwischen ihnen geschlossenen Abkommens folgendes festgestellt:
1) Deutschland erklärt, daß, abgesehen von den im Friedensschluß durchzuführenden europäischen territorialen Revisionen, der Schwerpunkt seiner territorialen Aspirationen in den mittelafrikanischen Gebieten liegt.
2) Italien erklärt, daß, abgesehen von den im Friedensschluß durchzuführenden europaischen territorialen Revisionen, der Schwerpunkt seiner territorialen Aspirationen in den Gebieten Nord- und Nordostafrikas liegt.
3) Japan erklärt, daß der Schwerpunkt seiner territorialen Aspirationen im ostasiatischen Raum südlich des japanischen Inselreichs liegt.
4) Die Sowjetunion erklärt, daß der Schwerpunkt ihrer territorialen Aspirationen im Süden des Staatsgebietes der Sowjetunion in Richtung des Indischen Ozean liegt.
Die vier Mächte erklären, daß sie, vorbehaltlich der Regelung von Einzelfragen, diese territorialen Aspirationen gegenseitig respektieren und sich ihrer Verwirklichung nicht entgegensetzen werden.
Moskau, den.......... 1940
Entwurf Geheimes Protokoll Nr. 2
abzuschließen zwischen Deutschland, Italien und der Sowjetunion
Anläßlich der heutigen Unterzeichnung des Abkommens zwischen Deutschland, Italien, Japan und der Sowjetunion haben die Vertreter von Deutschland, Italien und der Sowjetunion folgendes festgestellt:
1) Deutschland, Italien und die Sowjetunion stimmen in der Auffassung überein, daß es in ihrem gemeinsamen Interesse liegt, die Türkei aus ihren bisherigen internationalen Bindungen zu lösen und fortschreitend für eine politische Zusammenarbeit mit ihnen zu gewinnen. Sie erklären, daß sie dieses Ziel in enger Fühlungnahme nach einer noch festzulegenden Richtlinie gemeinsam verfolgen werden.
2) Deutschland, Italien und die Sowjetunion erklaren ihr Einverständnis, zu einem gegebenen Zeitpunkt gemeinsam mit der Türkei ein Abkommen zu schließen, worin die drei Mächte den Besitzstand der Türkei anerkennen.
3) Deutschland, Italien und die Sowjetunion werden gemeinsam darauf hinwirken, daß das gegenwärtig geltende Meerengenstatut von Montreux durch ein anderes Statut ersetzt wird. Durch dieses Statut würde der Sowjetunion das Recht einzuräumen sein, mit ihrer Kriegsflotte jederzeit unbeschränkt die Meerengen zu passieren, während alle anderen Mächte, ausschließlich der übrigen Schwarzmeerstaaten, aber einschließlich Deutschlands und Italiens, auf das Recht der Durchfahrt durch die Meerengen fur ihre Kriegsfahrzeuge grundsätzlich verzichten. Die Durchfahrt von Handelsschiffen durch die Meerengen würde dabei selbstverständlich grundsätzlich freizubleiben haben.
Moskau, den..........1940"
*) Dieser Entwurf stammt aus den Geheimakten der Botschaft in Moskau. Das Datum "9.11.40" wurde handschriftlich in der rechten oberen Ecke des ersten Bogens vermerkt.
Grüße
Thomas
EDIT: Ich hoffe jetzt stark auf einen Kommentar von BERND
