Hat er RECHT ?

Begonnen von Brandenburger, 12 Oktober 2007, 20:57:55

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Brandenburger


        Hallo Freunde !!!

Habe mir bei einem Händler bei ebay , der viel Fotos verkauft , mal seine
Vertragsbedingungen richtig durchgelesen . Und da kam ich auf einen Punkt ,
der mir etwas komisch vorkommt !!!

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§ 10 Urheberrecht

Ich behalte mir vor, verkaufte Bilder, Dokumente, Pläne, Skizzen, Muster etc. nach Abverkauf weiterhin in meine Web-Seite einzubinden, d.h.
mit dem Verkauf geht das Urheberrecht am Bild nicht auf den Kunden über. Eine abweichende, ggf. kostenpflichtige, Regelung, bedarf einer schriftlichen Vereinbarung.

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Geht das überhaupt ???

Wenn ich ein Originalfoto kaufe , habe ich doch alle Rechte auf das Foto !!
Sonst müßte ich ja jedesmal , wenn ich das Foto wieder verkaufe , dem nächsten
Käufer die selben Regeln aufzwingen !! 

Was sagt Ihr dazu ?  Kann er das machen , oder ist das bloß Bla..Bla.. ?

                          MfG Andreas  :/DK:
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http://sturmboot-kommando.de/

kalli


@Brandenburger,

wieder eine schroffe Antwort von mir. Ja er kann Recht haben! Wenn er zum Beispiel die Rechte am Foto hat ( vom Fotografen als Urheber des Bildes geerbt, gekauft oder vermacht ). Auch hier gilt das Urheberrecht erlischt erst nach 70 Jahren gerechnet ab dem Tod des Fotografen.

Dies ist keine Rechtsauskunft.

Falls Du eine Rechtsauskunt haben möchtest, musst Du Dich an andere Stellen wenden.

Tri

Hallo,

das Urheberrecht ist nicht verkäuflich oder übertragbar. Das Urheberrecht ist vererbbar, erlischt aber nach dem 70. Todestag des Urhebers. Erwerbe ich ein Originalfoto bin ich nicht der Urheber und habe damit auch nicht das Urheberrecht an diesem. Mit dem Erwerb des Fotos bekomme ich ein Nutzungsrecht, wenn dieses nicht eingeschränkt ist beinhaltet dies das Recht der (exklusiven) Veröffentlichung und Verbreitung die durch das eigene (wenn exklusive) Nutzungsrecht eingeschränkt werden können.

Damit hat der Verkäufer der Bilder gleichzeitig Recht und Unrecht wenn ich mal davon ausgehe das er nicht der Urheber der Bilder oder einer seiner Erben ist.

Abgesehen davon, das Thema ist so heiß da gehe ich nicht mal mit 10m Kneifzange und Asbestanzug ran.  :-P

Vielleicht irgendwann kommt mal ein in dieser Beziehung wissender Jurist als neues Mitglied ins Forum Marinearchiv und erklärt uns allen die einfachen (für uns unverständlichen) Regeln von Urheberrecht, Nutzungsrecht, Zitaten ob klein oder groß. Das wäre schön.  ::Y>


Grüße
Tri

 
Wozu brauchen wir Bürgerrechte, wir leben doch in der EU.

Brandenburger


  Ich danke Euch für die Antworten !!

  Aber verwirrend ist es schon !!!!   :](*,) 
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kalli

ZitatAber verwirrend ist es schon !!!!

Selbstverständlich ist das alles verwirrend. Deshalb mahne ich ja immer wieder sehr vorsichtig bei Internetveröffentlichungen zu sein. Sehr schnell tappt man da in eine sehr teure Falle. Es gibt "Menschen", die daraus ein Geschäft gemacht haben-leider.

Macht es so wie bisher und passt gut auf :MG: Das ist mein Rat. Im Zweifel weglassen oder eine Linkmöglichkeit finden. Diese ist dann ausserhalb der Forumsverantwortung. Ganz klar ist das aber auch wieder nicht :O/S


Brandenburger



  Danke Kalli !!    :MG:
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