Hallo zusammen,
hat jemand genauere Informationen über Bestimmungen für Kommandantenwimpel in der Kaiserlichen Marine, die eventuell ja auch noch für spätere Marinen gültig sind, insbesondere über Größe, Aussehen und ggf. auf welchem Mast er gesetzt wurde, da gab es ja sicher auch Bestimmungen für.
Hauptsächlich geht es darum, ob es in diesen Bestimmungen Unterschiede bezüglich des Ranges gab, also ob der Leutnant zur See der Reserve, Kommandant einen Hilfsminensuchbootes einen solchen auch setzen durfte, oder ob es da Unterschiede zum Kapitän zur See, Kommandant eines Großen Kreuzers oder Linienschiffes gab hinsichtlich Größe, Aussehen etc.
Vielen Dank!
Grüße
Der Kommandantenwimpel durfte im Grosstopp gesetzt werden, wenn das betreffende Fahrzeug von einem Seeoffizier geführt wurde. Befand sich eine höhergestellte Persönlichkeit an Bord, beispielsweise ein Flottillenchef, wurde anstelle des Kommandantenwimpels der Flottillen- bzw. Führerstander im Grosstopp gesetzt.
Da der Kommandant eines Hilfsminensuchbootes wohl kaum den Rang eines Leutnants zur See bekleidete, kommt diese Regelung nicht zum Tragen. Denkbar wäre, dass ein solcher als Gruppenführer eingeschifft war - dann durfte er den Gruppenstander an der oberen Signalrah setzen.
Die Grösse des Kommandantenwimpels ist in der M.Dv.377 "Flaggenbuch" festgelegt.
Danach gab es ihn in 5 Grössen, abhängig von der Fahrzeuggrösse:
Grösse | Fahrzeuggrösse | Höhe in cm | Länge in cm | Länge des Einschnitts in cm |
I | < 500 t | 4 | 150 | 40 |
II | < 1.500 t | 8 | 350 | 90 |
III | 500 t + | 12 | 650 | 160 |
IV | 1.500 t + | 15 | 1000 | 250 |
V | 1.500 t + | 20 | 1600 | 400 |
Grösse V ist bis auf weiteres nicht zu beschaffen!
OK, vielen Dank für die Antwort, gab ihn also doch in verschiedenen Größen...