Forum Marinearchiv
Flotten der Welt => Die Deutsche Kriegsmarine => Deutsche Kriegsmarine - Geschichte und Einsätze => Thema gestartet von: bernd am 21 Juli 2011, 00:11:53
Hallo Leute
ich brauche Eure Hilfe um diese Maßnahmen zu entschlüsseln.
Gruß Bernd
Leuchtfeuer?
... dazu aus der M.Dv.209a "Zusammenstellung der S.B.-Maßnahmen im Ostseegebiet", Ausgabe 1939:
ZitatUnter "Maßnahmen" versteht man das Anfordern von mehreren Außenfeuern in einem begrenzten Bezirk für bestimmte Zwecke, z.B. für das Fahren durch die Küstengewässer oder zum Ein- und Auslaufen, wenn die kriegsmäßige Küstenbefeuerung auf Anordnung des zuständigen Befehlshabers gelöscht ist.
...
Das Anfordern der Maßnahmen ist auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken, da das Brennen der Außenfeuer die Aufmerksamkeit des Feindes auf sich zieht.
...
Für das Anfordern und Abbestellen der Nebelsignale und Funkfeuer gelten sinngemäß die Bestimmungen der Ziffern ...
DIe genaue Bedeutung der erwähnten Maßnahmen ist eventuell in der M.Dv.209h "S.B.-Plan Norwegen" ersichtlich, da die M.Dv.209i "S.B.-Plan Dänemark" erst 1942 erschienen ist.
dazu mal einen Auszug aus dem KTB Nordjütland / Dänemark !
Zitat von: bernd am 21 Juli 2011, 00:11:53
Hallo Leute
ich brauche Eure Hilfe um diese Maßnahmen zu entschlüsseln.
Gruß Bernd
Hi Bernd,
dürfte man mal fragen aus welcher erlesende Quelle (Nara, BAMA oder was? ) deine Auszüge stammen ?
Würde mich mal interessieren.
Hallo Axel
diese Unterlagen sind aus der Akte A37g Band1 Rheinübung.
Nara Rolle 2266
Gruß Bernd
Zitat von: bernd am 22 Juli 2011, 08:43:18
Hallo Axel
diese Unterlagen sind aus der Akte A37g Band1 Rheinübung.
Nara Rolle 2266
Gruß Bernd
Moin Bernd,
alles klar, danke dir !
Man sieht den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr...... :](*,)