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Flotten der Welt => Die Deutsche Kriegsmarine => Deutsche Kriegsmarine - Allgemein => Thema gestartet von: SnakeDoc am 02 November 2011, 13:35:49
Hallo
Ich habe folgende Farben Anweisungen gefunden (Allegmeinen Baubestimmungen Nr. 31):
http://www.u-boot-archiv.de/dieboote/farben_maerz_1940.html
http://www.u-boot-archiv.de/dieboote/farben_juli_1944.html
Ich bin vor allem in den Absatz interessiert: "h) Leitungen und Rohre:" in dem steht:
Zitat
Farbringe sind gemäß KM-Normen vorzusehen und an gut sichtbaren Stellen anzubringen.
Haben Sie jemals mit einem solchen Norme angetroffen?
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Danke, Grüße
Maciek
Hallo,
siehe nach im "Technisches Hilfsbuch für den Gebrauch in der Kriegsmarine" Hrsg: Schiffsmaschinen-Inspektion Cuxhaven
unter Teil 3 NORMEN
die KM 4 (Kriegsmarinenorm 4) = Farbige Kennzeichnung der Rohrleitungen, Bunker, Zellen, Tanks, Pumpen usw.
oder die Musterblätter
des Konstruktions-Amt (K-Amt) ; Archiv u. Plankammer K I. der Marineleitung
Hallo
Zitat von: Torpedotaucher am 01 Februar 2012, 11:57:26
siehe nach im "Technisches Hilfsbuch für den Gebrauch in der Kriegsmarine" Hrsg: Schiffsmaschinen-Inspektion Cuxhaven
unter Teil 3 NORMEN
die KM 4 (Kriegsmarinenorm 4) = Farbige Kennzeichnung der Rohrleitungen, Bunker, Zellen, Tanks, Pumpen usw.
oder die Musterblätter
des Konstruktions-Amt (K-Amt) ; Archiv u. Plankammer K I. der Marineleitung
Danke Ihnen für Ihre Beratung
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Danke, Grüße
Maciek