Forum Marinearchiv
Flotten der Welt => Die Reichsmarine => Die Reichsmarine - U-Boote => Thema gestartet von: Schorsch am 15 Dezember 2013, 11:18:53
Hallo zusammen,
damit dieser naturgemäß nicht sehr betriebsame Unterpunkt des Forums nicht völlig in der Versenkung verschwindet, kommt meine neue Frage 'mal hierhin, obwohl die letztendlichen Konsequenzen eigentlich die Nazi-Marine (um auch einmal diesen langensiepenschen Ausdruck zu verwenden) berträfen.
Meine Frage rührt aus der letztens wieder aufgeworfenen Bemerkung zur 300-U-Boote-Utopie für die Kriegsmarine her. Diese 300 Boote hätten etwa 14 000 Mann an Besatzungen erfordert, was unter den Bedingungen von §183 des Versailler Vertrages (max. Personalstärke der Marine von 15 000 Mann, davon 1500 Offiziere) völlig illusorisch gewesen wäre, ganz abgesehen davon, dass ja auch noch die §§181 und 191 existierten, die U-Boote überhaupt nicht gestatteten.
Wie aber war die personelle Höchstgrenze der Reichsmarine/Kriegsmarine unter der Gültigkeit des deutsch-britischen Flottenabkommens geregelt? Galt auch dort ein 35%-Wert analog zur Tonnage der einzelnen Schiffsklassen? Wenn dem so war, wie viel Personal hatte zu dieser Zeit die Royal Navy in ihren Diensten bzw. welche Personalstärke wäre der deutschen Marine gestattet gewesen? Welcher Anteil der erlaubten Personalstärke hätte für die U-Boote zur Verfügung gestanden?
Gern werden auch Literaturhinweise entgegengenommen, die Informationen zu diesem Thema beinhalten.
Mit freundliche Grüßen
Schorsch
moin, Schorsch,
Zitat von: Schorsch am 15 Dezember 2013, 11:18:53
Wie aber war die personelle Höchstgrenze der Reichsmarine/Kriegsmarine unter der Gültigkeit des deutsch-britischen Flottenabkommens geregelt? Galt auch dort ein 35%-Wert analog zur Tonnage der einzelnen Schiffsklassen?
leider nur wikki :| Ich habe den Text nirgendo sonst gefunden.
Keine Erwähnung von Personalstärken!
http://en.wikipedia.org/wiki/Anglo-German_Naval_Agreement
Gruß, Urs
Ich habe hier eine Ist-Zahl die sich bereits auf 34000 Mann für 1935 beläuft.