Forum Marinearchiv
Flotten der Welt => Die Deutsche Kriegsmarine => Deutsche Kriegsmarine - Geschichte und Einsätze => Thema gestartet von: Puster am 03 Juni 2015, 14:15:10
Über den Altmark-Zwischenfall ist bei Wikipedia zu lesen, dass das Trosschiff Altmark 1m 14. Februar 1940 nördlich von Trondheim in norwegische Hoheitsgewässer eingedrungen ist und damit der Kapitän völkerrechtswidrig gehandelt hat. Offensichtlich, weil neutrale Staaten - in diesem Fall Norwegen - Trosschiffe wie Kriegsschiffe behandeln. Doch diese dürfen sich in einem neutralen Hafen (nicht in den Hoheitsgewässern) 24 Stunden aufhalten. Anderen Quellen zufolge wurde die Altmark von der SKL angemeldet und durfte somit die norwegischen Hoheitsgewässer durchqueren. Der Kapitän hätte danach nicht völkerrechtswidrig gehandelt.
Kann mir jemand erklären. welche Version nun stimmt?
Danke im Voraus
Puster
Edit: Thema verschoben
moin,
Eine mögliche Quelle der Irritationen ist die Übersetzung des britischen Verbs "to enter" mit "eindringen", was im Deutschen - angesehen von der Beschreibung des Sexualakts - die Interpretation eines widerrechtlichen Betretens erlaubt.
Ganz offensichtlich ist die Altmark nicht widerrechtlich in die norwegischen Hoheitsgewässer eingelaufen, denn sie wurde ja tagelang von norwegischen Kriegsschiffen eskortiert und ihr Kapitän stand im Dialog mit den norwegischen Marinebehörden. Der Vorwurf einer völkerrechtswidrigen Handlung in Bezug darauf ist also nicht zu halten.
Die britische wicki-Version ist da evt. präziser http://en.wikipedia.org/wiki/Norwegian_Campaign#Altmark_Incident
Anbei zwei private Bilder, das zweite zum britischen völkerrechtswidrigen Vorgehen ...
Gruß, Urs
Dazu lohnt es sich, Petergrafspees Bericht über seine Reise "auf den Spuren der Geschichte" noch einmal zu lesen:
http://www.forum-marinearchiv.de/smf/index.php/topic,9922.0.html