Forum Marinearchiv
Seekrieg allgemein => Zweiter Weltkrieg => Thema gestartet von: Mario am 04 September 2006, 20:22:19
Hallo Freunde,
Bei der Lektüre von Clay Blairs U-Boot-Krieg sind mir mal wieder zwei Fragen gekommen.
Zum Einen berichtet der Autor von der Versenkung eines U-Bootes und der Gefangenahme der Besatzung. Dabei erwähnte er, daß unter der Besatzung ein Arzt war, der nicht als Kriegsteilnehmer behandelt wurde und deshalb nicht in Kriegsgefangenschaft geriet.
Wurden Ärzte wieder freigelassen oder ausgetauscht ? ??
Zum Anderen ging es um die Gefangenahme von Kapitänen und Leitenden Ingenieren von den versenkten alliierten Handelsfrachtern und Tankern durch die deutschen U-Boote. Damit sollte ja die Bemannung neu in Dienst gestellter Handelsschiffe erschwert werden.
Geschah dies entsprechend den Regeln der Kriegsführung oder liegt hier ein Verstoß vor ? ?? Immerhin handelt es sich bei besagten Personen um Zivilisten.
Hallo,
selbstbindend müßte doch wohl die deutsche Prisenordnung sein, von der ich Datum 12.9.1939 mal annehme, dass sie dem gültigen Seekriegsrecht entsprach.
Damit käne es auch entscheidend auf die Staatsangehörigkeit und auf die möglichen Kampfhandlungen an.
Grüße
Thomas
Edit: http://www.u-boote-online.de/krieg/prisenordnung/priseno/inhalt.php