Hallo Forum!
Ich bekam Auskunft von der WASt in Berlin zu einer 23.Hafenschutzflottille, in der mein Verwandter vom 4.Juni 1940 bis 16.Mai 1941 diente. Keine Boots- geschweige denn Ortsangabe!
Hat irgendjemand einen Hinweis, welchen Hafen man schützte??? Habe schon das ganze Internet abgesucht...
Vielen Dank im voraus und einen schönen Abend noch!
Christian
Ich kenne keine 23. Hafenschutzflottille oder Sicherungsflottille.
Auch in der Reihe Groener, Die deutschen Kriegsschiffe, findet sich nichts dergleichen.
Grüße, Thomas
Moin, moin, Christian,
Thomas hats ja schon genannt, das es keine 23 gibt, er war schneller,
habe noch alle mir zur Verfügung stehenden Unterlagen und Seiten durchsucht, es ist dazu nichts zu finden, hast Du eventuell irgendwelche Buchstabenkombinationen ( z.B.: NB ) oder andere? , dann könnte ich nochmals schauen,
:MG:
Vielleicht mal die WAST-Auskunft hier zeigen?
Vielen Dank auch alle zusammen für die Mühe mit der Suche nach der ominösen Flottille!
Im Brief steht eindeutig 23. Hafenschutzflottille. Wohl ein Schreib- oder Ablesefehler. Werde noch mal bei der Dame nachfragen!
Hier noch ein weiteres Rätsel an die Experten: Der Verwandte wurde zum Maschinist und Obermaschinist "der L." befördert. Wofür steht L.? Landwehr, Lehrboote oder was?
Er war ein wieder Einberufener (diente schon mal 1916-1920) und diente im 2.Wk bei Hafenschutz- und Sperrbrecherflottillen. War auch bei der Ausbildungsabteilung für Kriegsschiffneubauten in W-haven!
Euch ein schönes Wochenende!
Christian
Hallo Christian,
wie es tg vorgeschlagen hat, wäre ein datenschutzrechtlich anonymisierter Scan des Briefes evtl. hilfreich, die Gesamtzusammenhänge zu sehen.
Wenn ich dabei behilflich sein soll, dann kannst Du mich gerne per "Private Mitteilung" kontaktieren.
:MG:
Darius
Hallo zusammen,
habe leider im Moment die Quelle nicht gefunden, meine aber das die 23. Hafenschutzflottille kurze Zeit im Schwarzen Meer vorhanden war.
Gruß
Theo
moin, Theo,
Zitat von: TD am 05 August 2018, 00:57:51
.. meine aber das die 23. Hafenschutzflottille kurze Zeit im Schwarzen Meer vorhanden war.
Ich meine, "Schwarzes Meer" würde aber mit einer Dienstzeit von Juni 1940 bis Mai 1941 eher
nicht passen.
Im Schwarzen Meer gab's kurz eine 23. UJ-Flottille ..
http://www.wlb-stuttgart.de/seekrieg/km/ujaeger/uj21-23.htm#23
Gruß, Urs
Hallo Urs,
hast Recht !
Ich habe nur auf 23. Hafenschutzflottille geachtet.
23. UJ war aber ebenfalls im SM nach der Zeit.
Wir suchen weite..
Grß
Theo
Zitat von: weyer_75 am 04 August 2018, 12:02:01
Hier noch ein weiteres Rätsel an die Experten: Der Verwandte wurde zum Maschinist und Obermaschinist "der L." befördert. Wofür steht L.? Landwehr, Lehrboote oder was?
Christian
Moin,
evtl. auch "
der Luftwaffe"
Hallo zusammen,
ich habe irgendwie ein Dokument vor dem geistigen Auge, in welchem die geplanten Hafenschutzflottillen im Bereich Schwarzes Meer benannt waren. Evtl. war die 23. auch dabei? Ich weiß nicht, wo ich suchen müsste.
:MG:
Darius
moin,
Zitat von: weyer_75 am 04 August 2018, 12:02:01
Hier noch ein weiteres Rätsel an die Experten: Der Verwandte wurde zum Maschinist und Obermaschinist "der L." befördert. Wofür steht L.? Landwehr, Lehrboote oder was?
Tatsächlich :
"der Landwehr"Quelle : Der Krieg zur See 1914-1918, Band 7, Seite 465, Abschnitt "Abkürzungen und Fachbegriffe"
Gruß, Urs
Aber ob Abkürzungen aus dem 1. Weltkrieg auch im 2. eine identische Bedeutung hatten :?
Landwehr ist mir in der Tat im 2. Wk als Begriff auch noch nicht untergekommen - was natürlich nicht zwingend heißt, dass es ihn nicht gegeben hat.
Hallo zusammen,
eine spannende Geschichte, zu der sich Folgendes ergänzen lässt:
Nach § 11 des Wehrgesetzes vom 21. Mai 1935 (RGBl. 1935 I S. 609) gehör(t)en zur Landwehr die Wehrpflichtigen vom 1. April des Kalenderjahres, in dem sie ihr 35. Lebensjahr vollenden, bis zu dem auf die Vollendung des 45. Lebensjahres folgenden 31. März.
Zu dieser Altersgruppe dürfte der betroffene Maschinist/Obermaschinist gezählt haben. Wenn er von 1916 bis 1920 bereits (aktiv) gedient hatte, ist er möglicherweise auf Grund der Verordnung vom 21. Januar 1920 (u.a. auch MVBl. 1920, S. 55), durch die als Folge des Versailler Vertrages der Beurlaubtenstand aufgelöst werden musste, aus jedem Dienstverhältnis entlassen worden. Mit dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienstverhältnis ist er nach damaligem Recht wohl auch für die Zukunft aus jedem Militärverhältnis ausgeschieden - bis das Wehrgesetz von 1935 in Kraft getreten ist.
Viele Grüße
Violoncello