Forum Marinearchiv
Flotten der Welt => Bundesmarine / Volksmarine / Deutsche Marine => Thema gestartet von: olpe am 04 Juli 2021, 18:40:24
Hallo,
gehe ich richtig in der Annahme, dass bei U-Booten in aufgetauchter Lage die Lichterführung nach Sonnenuntergang oder bei Nebel durch ein Rundumblinklicht ,,gelb" oder ,,orange" ergänzt wird? Falls ja, hierzu einige Fragen:
- trifft/traf diese Sonderlichtführung nur auf U-Boote der Deutschen Marine/Bundesmarine zu oder war es auch gültig für die NATO?
- Ist das Licht aus den Kollisionsverhütungsregeln (KVR 72) bzw. Seeschifffahrtsstraßenordnung (SeeSchStrO) abgeleitet oder eher ein ,,Eigengewächs"?
- Gibt es bei anderen Marinen ähnliche Lichtführungen für U-Boote?
Dank im Voraus.
Grüsse
OLPE
moin
1. Ja
2. auch NATO
3. Was meinst Du mit KVR 72 ?
4. Ja
Beispiel : US CFR § 707.7 Submarine identification light. Submarines may display, as a distinctive means of identification, an intermittent flashing amber beacon with a sequence of operation of one flash per second for three (3) seconds followed by a three (3) second off-period.
Gruß, Urs
Zitat von: Urs Heßling am 04 Juli 2021, 18:57:17
moin
3. Was meinst Du mit KVR 72 ?
Moin Urs,
siehe da --/>/> https://www.gesetze-im-internet.de/seestro_1972/BJNR008160977.html (https://www.gesetze-im-internet.de/seestro_1972/BJNR008160977.html)
Gruss Frank
Hallo,
vielen Dank erst mal für die Infos ...
@Urs: Frank gab bereits die Antwort auf Deine Frage ... ich habe aber ein gefordertes gelbes Blinklicht nur in der KVR-Regel 23 "Maschinenfahrzeuge in Fahrt" Unterpunkt d) für Luftkissenfahrzeuge gefunden ... Wo ist aber für deutsche bzw. NATO-U-Boote derartiges festgelegt?
Und: gibt es auch diese Lichterführung für russische U-Boote?
Grüsse
OLPE