Sterneeinteilung vermisste U-Boote

Begonnen von Ortwin, 07 November 2025, 23:15:53

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Ortwin

Servus zusammen,

das System mit der "Sternen-Einteilung" für vermisste U-Boote ist mir soweit geläufig. Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, war die Zuordnung folgendermaßen:
Ein Stern: auf Anruf nicht gemeldet
Zwei Sterne: auf wiederholte Anrufe nicht gemeldet, wahrscheinlicher Verlust des Bootes
Drei Sterne: Boot wird als verloren betrachtet

Ist das so korrekt? Wurde nach Ablauf einer gewissen Zeit dann immer ein zusätzlicher Stern "vergeben"? Ist vielleicht auch jemandem bekannt, seit wann es diese Einteilung gab? Gibt es sogar einen Beleg für die einzelnen Definitionen?

Hoffe auf Euer umfangreiches Detailwissen und bedanke mich schon einmal für die Bemühungen.
Grüße, Ortwin

Axel Niestlé

Es gab nur 1* und 2*-Meldungen!

1*-Meldung erfolgte, wenn das Boot selbst oder andere Quellen die Versenkung meldeten bzw. das Boot trotz Aufforderung nicht mehr gemeldet hat und auch nach Ablauf einer Frist bis zum Aufbrauch der Seeausdauer nicht in einen deutschen Stützpunkt zurückgekehrt ist. Für den Zeitpunkt der 1*-Meldung gab es keine feste Regel, er orientierte sich an den Einzelfällen.

Die 2*-Meldung erfolgte entweder nach der Übermittlung von Gefangenen durch das IRK in Genf oder nach Ablauf einer angemessenen Frist für die Übermittlung dergleichen, so dass die Annahme berechtigt war, dass das Boot Totalverlust mit der gesamten Besatzung war. Für Boote in der Ostsee und im Nordmeer erfolgte keine 2*-Meldung, da wegen der Möglichkeit, dass Überlebende in sowjetische Gefangenschaft geraten wären, keine Kenntnis davon erlangt werden konnte, da die UdSSR keine Namen an das IRK übermittelte als Nichtvertragsstaat.

Mit der 2*-Meldung war es für Angehörige zivilrechtlich möglich, die betreffende Person standesamtlich für tod zu erklären zur Regelung privater Dinge.

Meines Wissens nach ist die Vorgehensweise im BdU-Bereich A5 nicht schriftlich niedergelegt worden, zumindest aber nicht aktenmäßig überliefert. Die Vergabe von *-Meldungen trat mit Kriegsbeginn in Kraft.

Axel Niestlé

Ortwin

Servus Axel,
ganz herzlichen Dank für die ausführliche Antwort. Da bleibt jetzt eigentlich keine Unklarheit mehr offen!
Beste Grüße
Armin

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