Nord-Ostsse Kanal

Begonnen von Trimmer, 26 Dezember 2011, 15:54:13

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Trimmer

Ich muß wieder einmal eine Frage stellen . Durften Schiffe der Polnischen Seekriegs Flotte den Nord- Ostseekanal  passieren ? Also Schiffe des WP.
Normalerweise gehört ja Polen auch mit zu den Siegermächten des II. WK obwohl sie in Dokumenten kaum genannt werden ( USA, UdSSR, England ,Frankreich )

Gruß - Trimmer- Achim
Auch Erfahrung erhält man nicht umsonst, gerade diese muß man im Leben vielleicht am teuersten bezahlen
( von Karl Hagenbeck)

Liese

Hallo Trimmer,

ich tue Dienst beim Wasserschutzpolizeirevier in Brunsbüttel. Kriegsschiffen, die den NOK benutzen wird, wenn genehmigt, eine "diplo clearence" erteilt. Die wird uns dann nachrichtlich zugestellt. Allerdings kann ich mich nicht an polnische Krieger im Kanal erinnern. Ich bin aber auch nicht ständig auf der Schleuse ;-)

Gruß
Liese

Trimmer

Hallo Liese - ich danke Dir für Deine Antwort. Der Status der Polnischen Seekriegflotte hätte es ja eigentlich erlaubt . Ich glaube auch wenn Du nicht ständig an der Schleuse warst so hätte es sich ja doch auch rum gesprochen

Gruß - Achim-Trimmer
Auch Erfahrung erhält man nicht umsonst, gerade diese muß man im Leben vielleicht am teuersten bezahlen
( von Karl Hagenbeck)

Liese

nur wer die Frage richtig liest, kann auch passend antworten...

Zu der Frage gab es in den 50er Jahren mal ein Gerichtsurteil. Es hieß bis dahin , der NOK sei so was wie ein internationaler Schifffahrtsweg sei und damit müssen sich die passierenden Schiffe nicht, wie sonst üblich dem Recht des Hafen-/Küstenstaates unterwerfen. Wobei Krieger natürlich einen anderen Status haben als Frachter.
Anstoß in dem Fall war Zollware an Bord eines Frachters. Der Kapitän berief sich meine ich auf den Versailler Vertrag, der eben den NOK öffnete. Das Gericht korrigierte dessen Position, in dem sie einen diplomatischen Widerruf Deutschlands gegen diese Regelung ins Feld führte, der völkerrechtlich wirksam war, da kein anderer Staat widersprochen hatte.

Deine Frage konnte ich damit sicher nicht beantworten. Aber die deutete in die Richtung: Auf dem NOK Freiheit der Hohen See?

Trimmer

Hallo Liese - nun " auf dem NOK Freiheit auf offener See " - das würde ich auch als Laie bezweifeln - sieh Suez oder Panama - Kanal. Und mir ist auch nicht bekannt das es eine MVM ( militärische Verbindungs Mission ) von Polen in der BRD gab. Siehe GB, Frankreich ,USA und UdSSR - MVM - Fahrzeuge . Nur ist mir die Rechtslage ( Siegerstatus ) für die Polnischen Seekriegsflotte nicht klar. Hätte die BRD einem Kriegsschiff der Polen die Durchfahrt verweigern können  :?

Gruß - Achim- Trimmer
Auch Erfahrung erhält man nicht umsonst, gerade diese muß man im Leben vielleicht am teuersten bezahlen
( von Karl Hagenbeck)

Liese

ich werde das klären.
Sicher bin ich mir aber, dass der NOK lange einen Sonderstatus hatte und nicht als normales inneres Gewässer Deutschlands gesehen wurde, obwohl das Gericht das im Nachhinein verneint hat.

Liese

Hallo Achim,

ich hab mich versucht schlau zu machen aber mit der Thematik ist in meiner Umgebung niemand bewandert. Das liegt wohl auch daran, dass von den Kollegen keiner ernsthafte Berührung damit hatte.
Ich werd´s im Hinterstübchen ablegen und dran denken wenn ich mal jemand geeignetes zum Befragen vor mir habe.

Ich vermute, dass alle Staaten vor dem Befahren des Küstenmeeres oder gar der inneren Gewässer auf dem diplomatischen Weg die Erlaubnis des Küstenstaates beantragen. Und ich schätze ein Ablehnung wollte man sich von WP Seite nicht einfangen, weil wohl klar war, dass die kommt.

Gruß
Andreas

Trimmer

Hallo Andreas- ich danke Dir für Deine Bemühungen. Vielleicht findet sich der Eine oder Andere hier im Forum der mit der ganzen Sache mal in Berührung gekommen ist.
Ausgegangen bin ich ja eigentlich auch davon das ja Fahrzeuge der Militärischen Verbindungs Missionen ( MVM ) sowohl in der DDR als auch in der BRD einen Sonderstatus hatten. In wieweit sich das auf Schiffe bezieht  :?
 
Gruß - Achim - Trimmer
Auch Erfahrung erhält man nicht umsonst, gerade diese muß man im Leben vielleicht am teuersten bezahlen
( von Karl Hagenbeck)

Tostan

Hallo Andreas,

Ich hatte mich mal etwas mit dem UN-Seerechtsübereinkommen beschäftigt, obwohl ich kein Jurist bin.

Zitat von: Liese am 13 Juli 2012, 11:08:05
Ich vermute, dass alle Staaten vor dem Befahren des Küstenmeeres oder gar der inneren Gewässer auf dem diplomatischen Weg die Erlaubnis des Küstenstaates beantragen.

Für das Küstenmeer(was der NOK ja nicht ist) ist dabei keine Erlaubnis nötig, da das Recht der friedlichen Durchfahrt im Seevölkerrecht verankert ist. Steht im Teil II, Abschnitt 3, Artikel 17. Dies gilt meiner Meinung nach auch für Kriegsschiffe, da der Artikel 19 dann verschiedene Handlungen ausschließt, die eigentlich typisch für Kriegsschiffe sind.(z.b. "eine Übung oder ein Manöver mit Waffen jeder Art" oder "das Aussetzen, Landen oder Anbordnehmen von militärischem Gerät")

Siehe Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen

Der NOK ist aber halt ein "inneres Gewässer" da gilt obriges nicht. Als Kanal ist er natürlich auch keine "Meerenge, die der internationalen Schifffahrt dient"(Was im Teil III behandelt wird....)

Trimmer

Hallo Tostan - es ging um den Status der polnischen Seekriegsflotte als eines der Siegermächte über Deutschland - also hätte Deutschland danach polnischen Kriegsschiffen die Durchfahrt gar nicht verwehren können - oder doch -  :? Soweit ich es verstanden habe nahm die Sowjetunion die Pflichte und Rechte der Kontrollfunktion in Deutschland auch für Polen wahr aber Deutschland selbst durfte einer Siegermacht eigentlich die Kontrolle nicht verweigern - also auch Polen nicht - was wiederum eigentlich auch bedeuten würde das Deutschland auch einem Schiff der Polnischen Seekriegsflotte ......
Ich denke mit dem allg. Seerecht hat das nichts zu tun

Gruß - Achim- Trimmer
Auch Erfahrung erhält man nicht umsonst, gerade diese muß man im Leben vielleicht am teuersten bezahlen
( von Karl Hagenbeck)

Tostan

#10
Hallo Achim,

Das Seerecht habe ich nur mal zitiert, da vorher eben mal das Stichwort "Küstenmeer" gefallen ist. Mir ist schon klar, dass der NOK nicht dazu zählt.

die Frage ist, ob die Siegermächte des 2. Weltkrieges überhaupt Sonderrechte auf dem NOK hatten, denn sonstige Sonderrechte, also sich relativ ungehindert in Deutschland bewegen durften nicht die Siegermächte, sondern deren akkreditierte Mitglieder der Militärverbindungsmissionen. Polen hatte keine MVM und Kriegsschiffe zählten eh nicht dazu.

Zitat von: Liese am 24 Juni 2012, 17:27:44
Zu der Frage gab es in den 50er Jahren mal ein Gerichtsurteil. Es hieß bis dahin , der NOK sei so was wie ein internationaler Schifffahrtsweg sei und damit müssen sich die passierenden Schiffe nicht, wie sonst üblich dem Recht des Hafen-/Küstenstaates unterwerfen. Wobei Krieger natürlich einen anderen Status haben als Frachter.
Anstoß in dem Fall war Zollware an Bord eines Frachters. Der Kapitän berief sich meine ich auf den Versailler Vertrag, der eben den NOK öffnete. Das Gericht korrigierte dessen Position, in dem sie einen diplomatischen Widerruf Deutschlands gegen diese Regelung ins Feld führte, der völkerrechtlich wirksam war, da kein anderer Staat widersprochen hatte.

Hm, so ein Urteil hat Tante Google jetzt auch nach intensiver suche nicht gefunden. Daher weiss ich nicht, worauf es sich beziehen soll. Wenns um Zollware geht, könnte sich der Kapitän kaum auf den Versailler Vertrag berufen.

Zum NOK sagt der Vertrag im Artikel 380: "Der Kieler Kanal und seine Zugänge stehen den Kriegs- und Handelsschiffen aller mit Deutschland in Frieden lebenden Nationen auf dem Fuße völliger Gleichberechtigung dauernd frei und offen."(Würde ja auch auf Polen in der Zeit defacto zutreffen)

Zu Zollware sagt der Vertrag aber: (Artikel 381) Der Verkehr von Personen, Schiffen und Booten erfährt keine anderen Beschränkungen als solche, die sich aus den Polizei- und Zollvorschriften, aus den Vorschriften über das Gesundheitswesen, sowie über Aus- und Einwanderung, endlich aus Ein- und Ausfuhrverboten ergeben. Diese Bestimmungen müssen angemessen und gleichmäßig sein und dürfen den Handel nicht unnötig behindern. und  (Artikel 383) "Durchgangsgüter können unter Zollverschluß gebracht oder unter die Aufsicht der Zollbeamten gestellt werden" und Schiffe durchsuchen bei Verdacht auf Schmuggel ist auch möglich.

siehe documentarchiv.de - Friedensvertrag von Versailles vom 28. Juni 1919, Teil XII. Häfen, Wasserstraßen und Eisenbahnen

Fazit: Polnische Kriegsschiffe dürften nach dem Vertrag passieren, zweifelhaft sind eben die oben angesprochenen Gerichtsurteile, die ich nicht kenne.

Siehe auch einen anderen Fall in der vorkriegszeit, ok da ging es um einen Frachter mit Kriegsmaterial:
Permanent Court of International Justice - Case of the S.S. "Wimbledon"(1923)

ufo

So ich das jetzt korrekt zusammenkriege hat der Status Polens als Sieger- oder Verlierermacht des zweiten Weltkrieges (hat ja nicht viel bekommen als Siegespreis das Land) keinen Einfluss auf die Frage.

Der Nord Ostsee Kanal war ja nach dem Versailer Vertrag teilweise internationalisiert worden; das heist die Deutsche Hohheit darueber beschraenkt. Das bekanntest Beispiel ist da sicher der von Frankreich gecharterte Munitionstransporter SS Wimbledon, der im Russo-Polnischen Krieg Munition an Polen liefern sollte und dem von Deutschland mit Verweis auf die Deutsche Neutralitaet in dem Krieg die Passage verweigert wurde. Dem Beschluss wurde dann spaeter vom Internationalen Gerichtshof widersprochen. Die Wimbledon haette fahren duerften.

Die Einschraenkungen des Versailler Vertrages enden aber nach (fast) allgemeiner Rechtsauffassung mit der Deutschen Erklaerung der uneingeschraenkten Souveraenitaet vom November 1936. Neben bekannten Statuten wie der Wehrhoheit enthaelt das auch eine Erklaerung ueber die vollstaendige Hohheit ueber Deutschlands Wasserwege.

Nach dem zweiten Krieg wurde zwar angedacht den Siegern oder Allen oder nur bestimmten Maechten Sonderrechte bei der Kanalbenutzung einzuraeumen und den Kanal mehr oder minder (wieder) zu internationalisieren aber das wurde letztendlich nie durchgefuehrt. Westdeutschland hatte de facto immer die Hohheit ueber den Kanal.

Es gab dann in Folge Proteste auch gerade von Warschauer Pakt Staaten, die die Ansicht Vertraten des Ende des zweiten Weltkrieges haette die Erklaerung von November 1936 nichtig gemacht und der Kanal waere irgendwie doch quasi re-internationalisiert aber das war wohl nicht stichhaltig. Besonders die DDR aergerte sich ueber Faelle wie den das Handelsdampfers Eichsfeld, von dem in Besatzungsmitglied waehrend der Kanalfahrt ueber Bord sprang und die Behoerden bat seine noch auf der Eichsfeld befindliche Familie nachzuholen. Das haben die Westdeutschen dann auch gemacht. Hat die DDR wohl geaergert.

Aber unterm Strich hat Deutschland damit seit 1936 Hoheit ueber den Nord Ostsee Kanal  eingeschraenkt lediglich durch das Gewohnheitsrecht der Voelker. Jedes Kriegsschiff (NATO-Partner ausgenommen – die duerfen ohne AA Genehmigung) kann danach bein Auswaertigen Amt Passage beantragen. Ob es darf oder nicht liegt ganz allein in Deutschem Gutduenken. Ein Durchfahrtsrecht gibt es seit 1936 nicht mehr.

Schoen zum Nachschlagen:
"The Baltic Sea; New Developments in National Policies and International Cooperation"
1996, Kluver Law International
Darin: Wilhelm Otto Lampe "The Kiel Canal" Seiten 133 - 141

Ufo


Trimmer

Hallo Jens - nun das ist doch mal eine konkrete Ansage - danke. Alle Fragen geklärt :-D

Gruß - Achim-Trimmer
Auch Erfahrung erhält man nicht umsonst, gerade diese muß man im Leben vielleicht am teuersten bezahlen
( von Karl Hagenbeck)

Impressum & Datenschutzerklärung