späte Übergabe von Reparationsgut

Begonnen von klaushh, 19 Februar 2014, 21:17:05

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klaushh

Moin, moin!

Das Hamburger Abendblatt berichtete in seiner Ausgabe vom Mittwoch, d. 29. Juli 1953:

"Zollkreuzer gingen an die Engländer
Die beiden Zollkreuzer "Leopard" und "Löwe", ehemalige Flugsicherungsboote (Hervorhebung durch den Einsender), die bisher in Husum und Wittdün auf Amrum eingesetzt waren, mußten in diesen Tagen an die Engländer übergeben werden. Die Schiffe gelten als Reparationsgut, die von der Zollverwaltung gechartert wurden. Als Ersatzbau ...."

Schön, nun haben die Engländer zwei kleine alte Schiffe und die deutsche Zollverwaltung verfügt in wenigen Wochen über einen neuen großen Zollkreuzer.

Gruß
klaushh

TD

In den Jahren 53 - 54 liefen viele Charterverträge aus.
Da die Briten für die herunter gekommenen Schiffe immer noch stolze Kaufsummen festsetzen wollten hat der Bund oftmals den Ankauf dieser Schiffe abgelehnt und die Briten haben Ihren Schrott eingesammelt.

Es hat ja Schiffe gegeben die bis dahin ungenutzt in den Häfen lagen und nun zum Verschrotten nach Englang geschleppt wurden.

Die US - Navy war in diese Hinsicht ja ganz anders und hat teilweise Boote "verschenkt" oder für kleinste Summen abgegeben.

Gruß

Theo
...ärgere dich nicht über deine Fehler und Schwächen, ohne sie wärst du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr !

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