Erster Weltkrieg endet 2010

Begonnen von MS, 06 Dezember 2009, 13:52:37

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Hastei

#15
diese Thema hatten wir in unserem Freundeskreis schon oft besprochen. Dann schenkte mir einer dieses Buch !

Ich habe es nicht ausgelesen ! Ich konnte nicht mehr. Wenn das alles stimmen sollte, sind meine und noch die Nachfolgegeneration mit Zahlungen belastet.

Wer von uns Bundesbürgern weiß denn überhaupt, dass wir bis jetzt noch für WK I bezahlen mussten. Wäre doch mal eine interessante Straßenbefragung
und eine Schlagzeile für die Bild-Zeitung.

Hastei

Spee

Servus Thomas,

Reparationen wären doch, wenn ich das richtig verstanden habe, erst nach einer Wiedervereinigung und einem Friedensvertrag zu zahlen. Wurde deshalb 1990 kein Friedensvertrag zwischen den Ländern vereinbart, sondern "nur" und ganz bewußt 2+4, um möglich Forderungen gegenüber Deutschland zu vermeiden?
Die 2010 gezahlten Forderungen sind doch faktisch private Anleihen Deutschlands, die man eigentlich nicht als Reparationszahlungen betrachten kann, oder?
Servus

Thomas

Suicide Is Not a War-Winning Strategy

Thomas

Zitat von: Spee am 29 September 2010, 07:29:22
Servus Thomas,

Reparationen wären doch, wenn ich das richtig verstanden habe, erst nach einer Wiedervereinigung und einem Friedensvertrag zu zahlen. Wurde deshalb 1990 kein Friedensvertrag zwischen den Ländern vereinbart, sondern "nur" und ganz bewußt 2+4, um möglich Forderungen gegenüber Deutschland zu vermeiden?
Die 2010 gezahlten Forderungen sind doch faktisch private Anleihen Deutschlands, die man eigentlich nicht als Reparationszahlungen betrachten kann, oder?

Hallo Spee,

im Zuge des Young-Planes wurden die restlichen zu zahlenden Reparationen und die in dem Zuge bereits entstandenen deutschen Anleihen ab 1924 zusammengefaßt und in einen langen Zahlungsplan eingestellt. Nach 1933 verweigerte die NS-Regierung die weiteren Zahlungen. Dann kam der 2. WK. Danach hatte man ein kombiniertes Problem: alles zusammenfassen, was offen ist. Sowohl Friedensschluß als auch Reparationsfragen waren vom Londoner Abkommen an mit zahlreichen Ländern bereits bilateral geregelt und erledigt bzw. Verzicht erklärt (zB Polen) bzw. verjährt (soweit nicht beigetreten und nie angemeldet, zB Indien); hier kann man Grüppchen bilden, was aber zu weit führt. Die Frage des "Friedensvertrages" ist nicht buchstäblich zu sehen, sondern genauer geht es um die "abschließende Regelung" ("final settlement", Art. 5 Absatz 2 und weitere Verweise). Das ist definitiv 2plus4, was da für eine Überschrift steht, ist egal.

Die Zahlungen bis 2010 ergaben sich wie folgt:
"Die rückständigen Zinsen der Jahre 1933 bis 1944 wurden in eine sog. Fundierungsschuldverschreibung umgewandelt und bis 1972 abbezahlt. Die Zinsen von 1945 bis 1952 waren aufgrund des Verhandlungsgeschicks von Hermann Josef Abs erst mit einer Wiedervereinigung Deutschlands nachzuzahlen, verbrieft durch Bezugsscheine. Diese Bezugsscheine wurden zeitweise wie historische Wertpapiere (obwohl weiterhin gültig) zu Niedrigstpreisen verscherbelt, da eine Wiedervereinigung unwahrscheinlich schien. Sie lebten aber am 3. Oktober 1990 auf."

noch als Material:
http://de.wikipedia.org/wiki/Londoner_Schuldenabkommen#Vorkriegsschulden_und_Schuldnachlass

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