Admiralsflaggen bei Abwesenheit

Begonnen von Leipzig, 23 Juni 2010, 12:41:23

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Leipzig

Hallo,

ich habe mal eine Frage an die (hoffentlich) im Forum versammelten Experten, und zwar folgende: Wie wurde die Admiralsflagge auf dem Flaggschiff geführt, wenn der Admiral nicht an Bord war, und was galt im Vertretungsfall?

Ursprünglich bin ich ganz naiv davon ausgegangen, dass eine Admiralsflagge oder eine Standarte usw. nur dann im Mast gesetzt war, wenn sich die betreffende Person an Bord befand. Für die Kaiserstandarte stimmt das aber ja z. B. nicht, denn es gab nach "Weyer" extra eine Flagge, die nur auf einem Schiff gesetzt werden durfte, auf dem die Kaiserstandarte wehte, und die die Bedeutung hatte: "Seine Majestät ist nicht an Bord". In einem Buch über das Schlachtschiff "Scharnhorst" der Kriegsmarine, das ich kürzlich gelesen habe, wurde die Situation von Konteradmiral Bey im Winter 1943 beschrieben. Der Befehlshaber der Kampfgruppe, Admiral Kummetz, war auf Urlaub in die Heimat gefahren, weil er sowieso während der Wintermonate nicht mit einem Einsatz rechnete, und Bey hatte sich als sein Vertreter auf dem (nicht fahrbereiten) Flaggschiff "Tirpitz" eingeschifft. Im Buch heißt es nun, dort habe nicht seine (Konteradmirals-)Flagge geweht, sondern weiterhin die (Admirals-)Flagge von Kummetz.

Daraus schließe ich, dass die Admiralsflaggen offenbar auch bei längerer Abwesenheit des jeweiligen Admirals stehen blieben. Gab es dazu schon in der Kaiserlichen Marine Regelungen? Durfte der Vertreter, auch wenn er selbst Admiralsrang hatte, seine Flagge dann nicht setzen? Hatte Bey demnach seine Flagge auch nicht auf "Scharnhorst" wehen, als er mit dieser zur letzten Fahrt auslief?

Mich interessiert das eigentlich vor allem im Hinblick auf SMS "Lützow". Im April 1916 war ja Vizeadmiral Hipper auf Genesungsurlaub und wurde von Konteradmiral Boedicker vertreten, der sich zeitweise (nach einem Ausfall der "Seydlitz") auf "Lützow" eingeschifft hatte. Blieb nun Hippers Flagge auf "Seydlitz" wehen, oder hat Boedicker seine eigene auf "Lützow" gesetzt? Im KTB der "Lützow" ist nämlich im April 1916 vermerkt, dass sich der BdA an Bord eingeschifft habe, nur am 28. Mai 1916 - als Hipper selbst aus dem Urlaub zurückkam und wegen des neuerlichen Ausfalls der "Seydlitz" auf "Lützow" einstieg - heißt es aber, der BdA habe sich eingeschifft und seine Flagge auf dem Schiff gesetzt. Das bringt mich zu der Vermutung, dass Boedicker als Vertreter eben keine eigene Flagge gesetzt hatte, es kann aber natürlich auch sein, dass ich das überinterpretiere. Deshalb eben die Frage, wie das generell geregelt war.

Viele Grüße
Leipzig     

Ulrich Rudofsky

Im "International Code System" gibt es eine Regel:  http://www.hampshireflag.co.uk/world-flags/flags/vxt-dv-a.html#absencepennant 
Demnach ist  "Flag Officer (Admiral) Absent"  der "Erster Hilfstander"
Ulrich Rudofsky

Leipzig

Vielen Dank. Das spricht ja auch dafür, dass die Admiralsflagge bei Abwesenheit gesetzt blieb.

Leipzig

Urs Heßling

hallo, Leipzig,

bezüglich der Herren Hipper und Boedicker ist zu bedenken, daß Hipper eine Vizeadmiralsflagge (ein schwarzer Ball innen oben) setzen durfte, Boedicker nur eine Konteradmiralsflagge (zwei schwarze Bälle innen oben und unten)

Gruß, Urs
"History will tell lies, Sir, as usual" - General "Gentleman Johnny" Burgoyne zu seiner Niederlage bei Saratoga 1777 im Amerikanischen Unabhängigkeitskrieg - nicht in Wirklichkeit, aber in George Bernard Shaw`s Bühnenstück "The Devil`s Disciple"

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