Anfrage aus DK

Begonnen von Trimmer, 04 Januar 2012, 18:45:09

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Seebatailloner

aus: Die Laufbahnen in der Handels- und Kriegsmarine
Nach den neuesten Bestimmungen bearbeitet von Kapitän A. Hoefer, Hamburg und
Fritz Brennecke, Regierungsrat beim Oberkommando der Kriegsmarine
Verlag Wilhelm Köhler, Minden i. W.

Marineergänzungsausbildung

In der Marineergänzungsausbildung werden neben den Angehörigen der Marineersatzreserve I Freiwillige der Jahrgänge 1900 bis 1912 (in Ostpreußen 1900 bis 1909) eingestellt, die militärisch noch nicht oder weniger als 8 Wochen ausgebildet sind. Bevorzugt werden Angehörige der seemännischen Bevölkerung und der Marine-SA aus den Küstenbezirken. Außerdem werden freiwillige Bewerber der Küstenbevölkerung aus den genannten Altersklassen eingestellt.
Voraussetzung ist, dass die Freiwilligen den Bedingungen des Wehrgesetzes entsprechen (Deutsche Reichsangehörigkeit, Wehrwürdigkeit, Wehrtauglichkeit, arische Abstammung). Vorbestrafte Bewerber werden im allgemeinen nicht eingestellt.
Die Einstellungen finden zum 2.1., 1.3., 1.5., 1.9. und 1.11. in Kiel und Wilhelmshaven statt.
Die Grundausbildung in den Ergänzungsabteilungen dauert 8 Wochen.
Bei Bewährung in der Grundausbildung kann der Freiwillige eine achtwöchige Fach- oder Sonderausbildung in den Schulen der Kriegsmarine erhalten. Diese finden unmittelbar im Anschluß an die Grundausbildung oder im Laufe des folgenden Jahres statt.

Zur seemännischen Bevölkerung gehören nach den gesetzlichen Bestimmungen:
a) Seeleute, die beruflich auf See-, Küsten- oder Haff-Fahrzeugen seit mindestens 12 Wochen fahren oder mindestens 1 Jahr gefahren sind als
1. Schiffer, Matrosen, Leichtmatrosen, Jungen
2. Zimmerleute, Segelmacher, Segelflicker, Tauflicker
3. Maschinisten, Maschinistenassistenten, Heizer, Feuerleute, Kohlenzieher, Trimmer
4. Bordfunker, Elektriker, Schlosser, Klempner, Schmiede
5. Köche, Zahlmeistergehilfen, Heilgehilfen 
b) See-, Küsten- und Hafffischer, die gewerbsmäßig die Fischerei seit 12 Wochen betreiben oder insgesamt mindestens 1 Jahr betrieben haben;
c) Sportseefischer, Sporthochseefischer, Inhaber des Führerscheins des deutschen Seglerverbandes für Seefahrt oder nahe Küstenfahrt, des Führerscheins des Hochseesportverbandes ,,Hansa" oder des Scheines C einer Seesportschule (Marine-HJ);
d) Inhaber des Seesportfunkzeugnisses.
Werden die Bedingungen für die Zugehörigkeit zur seemännischen Bevölkerung erst in der Zeit zwischen Musterung und Ausbildung erfüllt, so wird der Dienstpflichtige bei der Aushebung der seemännischen Bevölkerung zugerechnet. Als Angehöriger der seemännischen Bevölkerung ist auch ein Dienstpflichtiger anzusehen, der zwar zur Zeit nicht angemustert ist, aber innerhalb der letzten zwölf Monate mindestens zwölf Wochen zur See gefahren ist.


Trimmer

Danke Bernd  top - es ist doch wirklich immer wieder interessant welches "gebündelte Wissen " sich hier im Forum befindet

Gruß - Achim-Trimmer
Auch Erfahrung erhält man nicht umsonst, gerade diese muß man im Leben vielleicht am teuersten bezahlen
( von Karl Hagenbeck)

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