Juristische Betrachtung von Kriegsschiffswracks

Begonnen von Rymon, 16 Januar 2014, 19:56:47

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Rymon

Hallo allerseits,

bei der Internetsuche zu Datenschutzthemen bin ich durch Zufall auf die Seite eines Rechtsanwaltsbüros gestoßen, in der sich auch  mit maritimen Themen auseinandergesetzt wird.

Besonders die juristische Betrachtung der Eigentumsverhältnisse von Kriegsschiffwracks hat mich dabei interessiert.

http://www.rab-friedrich-ramm.de/Kriegsschiffwracks_Eigentum_Beseitigung_Haftung.pdf

Es sind aber noch einige andere lesenswerte Themen verlinkt.

Die Verbreitung der Inhalte ist auch erwünscht.

Viele Grüße aus Kassel

Stefan




Big A

In diesem Zusammenhang sei auch verwiesen auf den Artikel von Oliver Daum "Wracks auf dem Meeresboden" Was dürfen Staaten und kommerzielle Schatzsucher?" in: Marineforum, Ausgabe 12-2013, Seite 15ff

Axel
Weapons are no good unless there are guts on both sides of the bayonet.
(Gen. Walter Kruger, 6th Army)

Real men don't need experts to tell them whose asses to kick.

Karsten

Viele Grüße,

Karsten

Dimitris Galon

Das ganze Thema muss mit Vorsicht betrachtet werden da das Eigentumsrecht der Ländern die nicht die ,,UNESCO Convention on the Protection oft he Underwater Cultural Herritage" unterschrieben haben,  immer mit den nationalen rechtlichen Eigentumsverhältnissen zusammenhängt.

Für die UNESCO Convention s. hier: http://www.unesco.org/culture/underwater/infokit_en/

Gruß
DG 

Karsten

Zitat von: Dimitris Galon am 17 Januar 2014, 11:10:05
Das ganze Thema muss mit Vorsicht betrachtet werden da das Eigentumsrecht der Ländern die nicht die ,,UNESCO Convention on the Protection oft he Underwater Cultural Herritage" unterschrieben haben,  immer mit den nationalen rechtlichen Eigentumsverhältnissen zusammenhängt.

Für die UNESCO Convention s. hier: http://www.unesco.org/culture/underwater/infokit_en/

Gruß
DG
Das ist nicht ganz präzise formuliert.

Es sind IMMER die nationalen Rechtsvorschriften maßgeblich, weil es dafür - insbesondere wenn das Wrack in internationalen Gewässern liegt - keine internationalen Regelungen gibt.

Die UNESCO Convention on the Protection oft he Underwater Cultural Herritage enthält KEINERLEI Regelungen zu der Frage des Eigentums an Wracks.

ZitatThe 2001 Convention neither regulates the ownership of wrecks (...).

Siehe hier http://www.unesco.org/new/en/culture/themes/underwater-cultural-heritage/2001-convention/ in der Mitte ganz unten.
Viele Grüße,

Karsten

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