Reserveschiffe

Begonnen von Admiral Kummetz, 03 Mai 2014, 12:30:08

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Admiral Kummetz

Hallo,
von den alten Schiffen der kaiserlichen gabs immer soviel das auch die zugestandene Reserve mit abgedeckt wurde durfte man diese Reserve nur bei den alten Kähnen nutzen oder hätte man auch noch 4 weitere "Zerstörer" usw bauen dürfen?

Grüße Lucas

Admiral Kummetz

Kann mir da keiner was sagen?

Peter K.

Ich habe deine Frage eigentlich nicht verstanden ...  :/DK:
Grüße aus Österreich
Peter K.

www.forum-marinearchiv.de

kgvm

Ich vermute einmal, es geht um die Bestimmungen von Versailles (Text beispielsweise hier:http://www.documentarchiv.de/wr/vv05.html).
Dort heißt es in Artikel 190:
"Es ist Deutschland untersagt, irgendwelche Kriegsschiffe zu bauen oder zu erwerben, es sei denn zum Ersatz der durch den gegenwärtigen Vertrag (Artikel 181) vorgesehenen in Dienst gestellten Einheiten."
Da die Einheiten in Reserve keine vorgesehenen in Dienst gestellten Einheiten waren, durfte für sie kein Ersatz gebaut werden.
Wie heißt es in der Juristenausbildung doch so schön: ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung  :-)

Peter K.

Laut Versailler Vertrag war der Besitz von sogenannten Reserveschiffe überhaupt noch nicht vorgesehen, erst im März 1920 wurden die 2 bzw. 4 Einheiten je Schiffsklasse von den Siegermächten als unbemannte Reserveschiffe zusätzlich zugestanden.

So wurden beispielsweise auch die Zerstörer vom Typ 34 marineintern als "Reservezerstörer" bezeichnet und zwar im Hinblick auf die nicht gebauten vier Reserve-Torpedoboote neben den jeweils 6 Booten der Raubtier- und Raubvogel-Klasse.
Grüße aus Österreich
Peter K.

www.forum-marinearchiv.de

Admiral Kummetz

Welche Bestimmungen(Tonnage, Bewaffnung, Geschwindigkeit, Panzerung) gab es eigentlich für die Minensucher, Tender/Bewacher, Fischereischutzboote, Sperrübungsfahrzeuge, Ari-Schule?
Danke schon im voraus

Grüße Lucas

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