Die fast vergessenen Sperrbrecher der DKM

Begonnen von halina, 31 März 2015, 20:38:35

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Tostan

Zitat von: JotDora am 02 April 2015, 12:18:15
Wir bemühen uns hier es gut zu machen, Du lässt Nerven liegen, aber an anderer Ecke bekommt man die Bücher zu hunderten als Download präsentiert.

Tja, das ist halt das übliche Problem mit dem globalen Internet und nationalen Gesetzen. Auch wenn ich in Moskau in jedem U-Bahn-Kiosk aktuelle Kinofilme auf DVD kaufen kann, darf ich sie noch lange nicht in Deutschland verkaufen(bzw. überhaupt nach Deutschland importieren).

Und das Abmahnunwesen ist gerade in Deutschland leider arg verbreitet. Im Prinzip geht jeder, der in Deutschland eine Webseite betreibt, erhebliche finanzielle Risiken ein. Einige haben schon aufgegeben, haben ihre Seite an einen Ausländer "verkauft" und nun läuft die halt "offiziell" im Ausland. Daher kann ich kalli voll verstehen wenn er sehr genau auf die Urheberrechtslage hinweist.

Btw: selbst der Kauf eines Fotoalbums (z.B. Flohmarkt oder eBay) berechtigt nicht zu veröffentlichen der Bilder! Man kauft rein rechtlich nur die Abzüge(bzw. in seltenen Fällen die Negative) - die Urheberrechte bleiben beim Fotografen. Sollte der Urheber schon verstorben sein, dann reicht nicht mal eine Genehmigung eines Erben! Solange der Urheber nicht ausdrücklich die Urheberrechte mit vererbt hat(und welcher private Fotograf macht das schon) liegen die bei der gesamten Erbengemeinschaft, und nicht beim Lieblingsenkel der das Weltkriegsalbum vererbt bekam. Selbst ein Veröffentlichen von Bildern auf eBay zum Zwecke des Verkaufs ist rein rechtlich gesehen illegal. Nur bei den Privataufnahmen gilt halt: "Wo kein Kläger, da kein Richter."

Das Urheberrecht bedarf dringend einer Reform, aber wer will das schon angehen.

Impressum & Datenschutzerklärung