U 16 gefunden und soll gehoben werden

Begonnen von t-geronimo, 29 August 2025, 10:14:16

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bettika61

Hallo,
Die Bergung stößt bei den Unterwasserarchäologen auf Unverständnis.
Zitat»Ich bin also ein bisschen sprachlos und kann auch nicht wirklich verstehen, wie man dazu gekommen ist, das so zu machen«, sagt Jens Auer der Nachrichtenagentur dpa. Auer ist Sprecher der Kommission für Unterwasser- und Feuchtbodenarchäologie im Verband der Landesarchäologen. »Also aus fachlicher Sicht ist das absolut inakzeptabel.«
Auer verweist auf ein in Deutschland etabliertes Regelwerk bei Bauvorhaben oder Bergungen. »Diese Aktion widerspricht einfach all diesen Regeln.« Dass sie von einer Bundesbehörde veranlasst wurde, sei besonders problematisch. Primäres Ziel sei die Erhaltung eines Denkmals an seinem natürlichen Standort...
»Das ist der Super-GAU archäologisch gesehen. Es gab keine Dokumentation, keine archäologische Begleitung, keine fachliche Begleitung, keine Recherche vorher, nichts.«
https://www.spiegel.de/wissenschaft/technik/scharhoern-bergung-eines-u-boots-aus-1919-sorgt-fuer-empoerung-bei-forschenden-a-b78ca843-d317-4d15-b07c-8983f50425ba
Grüße
Beate

,,Wer sich nicht an die Vergangenheit erinnern kann, ist dazu verdammt, sie zu wiederholen." George Santayana

beck.Schulte

#16
..das sieht der zuständige  ( da Bergungsort zu HH gehört) Landesarchäologe doch anders. Er hält das Wrack für historisch und technisch uninteressant.  Herrn Hubers Aussagen ( er ist Privatperson in einer Firma für Unterwasserarbeiten) sind in Teilen recht fragwürdig oder falsch , gleiches gilt für Herr Auer. Es ist wieder mal das typische einer Nachrichtenwelt, die 24 std. am Tag "liefern" muss. Kann mir hier mal wer sagen, was historisch oder technisch von diesem Schrotthaufen zu erwarten ist ? Alle technischen und historischen Dokumente sind seit jahrenden frei zugänglich und wer was für die Augen haben will, der wird in München mit einem fast identischem Boot zufrieden gestellt.  8-)

PS: Nach nochmaligem ,,Zeitungslesen" : Ich habe bisher nichts finden können, dass das Boot als geschütztes Denkmal ausweist. Bitte um diesbezügliche Information. 

bettika61

Hallo,
selbst Bundesbehörden sind sich nicht einig über zuständigkeit und vorgehen
ZitatDoch nun laufen Gespräche zwischen der Generaldirektion und der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BlmA). Diese sieht sich zuständig für den Fall. Die Tatsache, dass das Wrack des U-Bootes U16 in einer Bundeswasserstraße lag, habe keine Auswirkungen auf diese grundsätzliche Einschätzung, erklärt die Behörde am Nachmittag. ,,Im vorliegenden Fall der Bergung des U-Bootes U 16 durch die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes wäre mithin zumindest eine frühzeitige Einbindung der BImA in ihrer Eigenschaft als Eigentümervertreterin angezeigt gewesen."

Eine Bergungsgenehmigung gab nach Angaben der Behörde nicht. Ihr sei die Angelegenheit erst nach der Bergung der ersten Wrackteile bekanntgeworden. ,,Der Vorgang wird aktuell behördenintern abgestimmt
https://share.google/3X3S04DcveU9aBJhs
Grüße
Beate

,,Wer sich nicht an die Vergangenheit erinnern kann, ist dazu verdammt, sie zu wiederholen." George Santayana

beck.Schulte

#18
Oh Gott nun auch noch ne weitere Behörde.  Gut, dass weder den Archäologen, der Bundesfinanzbehörde und den Umweltaktivisten bekannt ist, dass, ohne sie zu fragen über die Jahre reichlich bundeseigener Schrott aus der Tiefe geholt wurde. Das Ganze entwickelt sich langsam zu kafka-schen Melodrama. Nee, aber mal im Ernst. Warum so viel Aufhebens für ein ,,technisch -historisches" unbedeutendes Stück Altmetall? Da geht es wohl mehr um ,,innerbehördliche Befindlichkeiten".  Ich freue mich schon darauf, wie es weitergeht.  :ROFL:


beck.Schulte

Na dann mal viel Spaß. Ma gucken was nach der Grobreinigung (bitte nicht Sandstrahlen) sich zeigt. Was ein (sehr lobenswertes) DDR-Alltags-Museum mit einem Kaiserlichen Uboot-Wrack-Teil anfangen will, ein Rätsel. Es soll wohl als Anlock-Werbe-Stück dienen. Die träumen wohl von Besucherzahlen wie bei der Titanic ( :-D   ) Na gut, schau'n wir mal. Was mir immer noch keiner erklären konnte, ist was an den Blechhaufen , wo von das Internet trotz  so historisch bedeutet und was man an dem Wrack für neue wissenschaftliche Erkenntnisse finden kann. Als alter Motorenschlosser (TB-NDL 1962 bis 1965) bin ich gespannt was von dem Petroleummaschinchen noch zu erkennen ist. Die selbige Maschine steht sauber und voll gepflegt in München. also vor dem ,,Wiesen-Besuch" (nüchtern) mal kurz dort vorbeigucken.  O'zapft is   :ROFL:


wirbelwind

Moin,
da wundert sich der Fachmann und der Laie staunt. Beneckenstein im Harz ist ja nun nicht gerade für sein maritimes Flair bekannt. Gab es denn keine Museen an der Nord-und Ostseeküste, die auch den Turm als Ausstellungsstück gern gehabt hätten? Sollte es wirklich keine ,,Zeitungsente" sein, schaue ich mir das gute Stück natürlich an, sobald es in Beneckenstein steht. Sind ja für mich nicht mal 100 km bis dorthin.
MfG Wirbelwind

beck.Schulte

Na, ich denk mal, dass die, die sich auskennen mit dem Schrotthaufen nix anfangen können. Das DSM sowieso nicht, da der selbige weder was für BLM, Klima & Co noch sonst wichtiges darstellt. Aber mal ehrlich. Außer ein paar Teile für den Vorgarten ist doch nix zu vermarkten.
Es wird in den Medien so was von rumfantasiert von wegen ,,historisch, wissenschaftlich, sozial usw" wichtig ohne alle Fachkompetenz. Da wurde spekuliert ob da noch Knochen rumliegen, oder Waffen und ein Berufstaucher, der über Jahre hin ohne alle Einschränkungen hätte, vor Ort im Schlimm wühlen können, sich nun beleidigt fühlt, da man ihn nicht zu Rade gezogen hat. Alles ein reines Sommertheater

wirbelwind

Moin,

kann es sein, dass es mit dem Verschrotten von SMS U 16 nicht mehr lange dauert und der Schrott im Hochofen landet? In einem anderen Forum wurden Bilder gepostet, die die Verschrottung zeigen.
Mit dem Turm in Beneckenstein scheint es wohl doch nichts zu werden und der entsprechende Artikel in der Vosti diente wohl, um das Sommerloch etwas zu füllen.

MfG Wirbelwind

delcyros

#24
Zitat von: beck.Schulte am 04 September 2025, 16:07:05PS: Nach nochmaligem ,,Zeitungslesen" : Ich habe bisher nichts finden können, dass das Boot als geschütztes Denkmal ausweist. Bitte um diesbezügliche Information. 

Laut Denkmalgesetzgebung des Landes Hamburg (Bodendenkmalgesetzgebung ist Landessache in Deutschland) greift der Denkmalschutz im Land in eher grundsätzlicher Weise. Es ist daher gar nicht nötig zu fragen, ob es sich um "geschütztes Denkmal" handelt. Ich zitiere aus § 6 Abs. 1 DSchG:

"(1) Bei der zuständigen Behörde wird eine Denkmalliste für die Denkmäler im Sinne des § 4 Absätze 2 bis 5 geführt. In dieser Denkmalliste werden eine Identitätsnummer, die Belegenheit und eine Denkmalkurzbezeichnung aufgeführt. Der Schutz nach diesem Gesetz ist nicht von der Eintragung dieser Denkmäler in die Denkmalliste abhängig. Die Einhaltung der gesetzlichen Schutzpflichten kann von der bzw. dem Verfügungsberechtigten erst ab der Eintragung verlangt werden. Die Denkmalliste kann von jeder natürlichen und jeder juristischen Person eingesehen werden. Soweit es sich um eine Einsichtnahme im Hinblick auf die Bodendenkmäler handelt, ist ein berechtigtes Interesse darzulegen." (Hervorgehoben durch mich)

maßgeblich für die Bergung nach Hamburger Rechtsauffassung ist zudem auch § 14 Abs. 1:

(1) Wer Bodendenkmäler ausgraben, aus einem Gewässer bergen oder unter Einsatz von technischen Suchgeräten entdecken will, bedarf der Genehmigung der zuständigen Stelle. Die Genehmigung kann insbesondere gemäß § 7 Absatz 5 an Bedingungen oder Auflagen hinsichtlich der Ausführung der Ausgrabungen, der Dokumentation, des Fundverbleibes sowie der Konservierung und Restaurierung der aufzufindenden Überreste, Sachen oder Spuren geknüpft werden.

D.h. letztlich obliegt es der Auffassung des Amtes seine Zustimmung, eventuell in diesem besonderen Fall auch in Abstimmung mit dem Hamburger Denkmalrat zu erteilen. Da die Fundstelle bereits bekannt war und einer abgeschlossenen Epoche angehört wäre das Einholen einer solchen Zustimmung formal notwendig. Wobei ich mich nicht darüber wundern würde, wenn ein solches Zustimmungsverlangen grundsätzlich erteilt worden wäre, da das Objekt über keine besonderen Schutzmerkmale verfügt.  Rein juristisch betrachtet könnte man zudem geltend machen, dass das Wrack nicht die primäre Quelle von Information zu kaiserlichen U-Booten sei, da auch aus schriftlichen Quellen genügend Informationen breitgestellt werden können. Aber das liefe der Rechtsauffassung mehrerer mir bekannter Denkmalämter zuwider, und auf einen Rechtsstreit will es niemand ankommen lassen. Nur theoretisch möglich wäre daher die Verlangung der Wiederherstellung nach § 13 auf Kosten des Verursachers einer Bergung OHNE Genehmigung. Niemand hat daran Interesse.


beck.Schulte

#25
..Danke für die Infos: ..es bleibt für mich reiner behördlicher Kompetenzen- Wirrwarr , wo jeder mal sich wieder in den Vordergrund geschoben hat ohne wirklich was über das Objekt und seien Zustand zu wissen.  Ein sich zerlegender Haufen Schrott ohne historisch technische Bedeutung. Liest man den Text, so ist in der Vergangenheit ständig dagegen verstoßen worden ohne das wer am maulen war. Wenn es ein 1919 dort gesunkener Fischdampfer gewesen wäre und kein U-Boot (seit DAS BOOT in D ein schon mystischer Gegenstand) hätte kein Hahn danach gekräht. Nun wird der Schott sortiert und mit viel Aufwand zu Teilen in den Hochofen wandern, der Rest geht auf die Müllkippe und dann ist das Thema U16 durch.  8-)

delcyros

Das kann für die Vergangenheit der 50'er bis 80'er Jahre durchaus zutreffen, aber nach der Novellierung der Denkmalgesetze aller Bundesländer im Verlauf der 90'er Jahre (um sie EU-konform zu machen), hat sich da grundlegend viel geändert. Deswegen sind die früheren Verhältnisse nicht so einfach auf heutige zu übertragen.
Fakt ist aber auch, dass hauptamtliches Personal in den DA wenig am Kriegsgerät des 20. Jh. interessiert sind. Ich erinnere da nur an die "Unannehmlichkeiten", welche das Berliner DA im Zusammenhang mit den beim Abbau des Fahrerbunkers geborgenen Relikten hatte...

beck.Schulte

#27
Danke auch dafür:  top  Wieder ein Beleg, dass die ,,Empörung" der Behördenvertreter reiner Aktionismus ohne einen einzigen Anhaltspunkt dafür, dass der Haufen Schrott auch nur im Ansatz ein ,,Denkmal" darstellt.  8-)

Noch wundersamer das ,,Medien-Echo" : Völlig unbedarft um was es sich eigentlich bei dem Wrack     handelt, volle Empörung als ob es sich um die Zerstörungen eines ,,Weltkulturerbes" handelte. 

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