Versorgungsgericht

Begonnen von Dimitris Galon, 22 Juli 2010, 18:53:38

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Dimitris Galon

Ich bin auf den Terminus "Reichsversorgungsgericht der Wehrmacht" gestoßen.
Hat jemand von euch Ahnung was ein "Versorgungsgericht" sein kann und in welchem Aufgabenbereich tätig war?  :?
Außerdem wo liegen die Unterschiede zwischen "Versorgungsgericht" und "Fürsorgegericht"?

Vielen Dank
DG

bodrog

Die Worte sagens doch schon,

ein Versorgungsgericht ist für Streitigkeiten, wenns um die Versorgung von Familienmitgliedern von Wehrmachtsangehörigen/Soldaten geht (da die Männer ja häufig die Hauptverdiener waren und deren Einkommen nicht mehr durch Erwerbstätigkeit erzielt wurde, sondern sie Sold erhielten). Es gibt ja Situationen, wo der Sold bestimmt Fälle von Krankheiten etc. nicht mehr deckt und diese übernahmen dann die Wehrmachtsversorgungstellen.

Fürsorge ist wie (auch heute noch) eine Intervention öffentlicher Institutionen in familiären Krisensituationen. Jede Kommune hatte damals ein Fürsorgeamt. Dieses bezahlte die Unterbringung von Kranken in Heimen/Anstalten, dass kontrollierte (in Zusammenarbeit mit dem Wohlfahrtsamt) problematische Familien ("Asoziale") und unterstützte in bestimmten Situationen - nur eben keine Wehrmachtsangehörigen bzw. deren Familienmitglieder...

MfG

Ulli

Dimitris Galon

Recht herzlichen Dank Ulli.

Gruß
DG

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