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Begonnen von Admiral Kummetz, 31 Januar 2013, 17:02:31

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MarkusL

Hallo Sven,
die Planunterlagen GZ hat das BA/MA praktisch "Volldigitalisiert".
Insofern der Generalplan u.a. hier
https://invenio.bundesarchiv.de/invenio/direktlink/35e4ee7d-1a28-43fd-917b-46d229f09f79/
Hangardeckpläne sind auch da.
Bei 66 x 16 x 2 plus 55 x 16 x 2 plus (nur oben) 12 x ca. 15 plus 12 x 12 (gemittelt geschätzt) 4416 qm,
kommt, je nach bei mir sicher vorhandenem Rundungsfehler, den 4620 qm netto schon recht nahe.
Gruß
Markus

Sven L.

Sei mir nicht böse, aber von Berufswegen habe ich mir angewöhnt selber zu messen.
Die Diskrepanz zwischen Brutto und Netto mit 1.003 qm ist mir einfach zu groß.
Grüße vom Oberschlickrutscher
Sven


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Solange man seinen Gegner nicht bezwungen hat, läuft man Gefahr, selbst bezwungen zu werden.
Clausewitz - Vom Kriege

MarkusL

Hallo Sven,
bin natürlich nicht böse :-). Exakte Messungen überlasse ich eh unserer Technik.
Allerdings "Pläne lügen nicht" (zumindest nicht die Originale von 1935ff.).
Die "Brutto"-Fläche kann eventuell nur aus Aufzügen plus (wie auch immer einzuordnenden Lager-/Nebenflächen resultieren.
Da wohl kaum das Steuer- und Sozialabgaberecht oder die Wiegung an der Wursttheke anwendbar ist wäre natürlich die Grundsatzfrage, wie "Brutto" und "Netto" bei "Hangarflächen" definiert sind.
Gruß
Markus

Sven L.

Hallo Markus,

Zitatwäre natürlich die Grundsatzfrage, wie "Brutto" und "Netto" bei "Hangarflächen" definiert sind.

Genau das ist meine Frage.
Grüße vom Oberschlickrutscher
Sven


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