"Bomben im Meer" (Doku, ARD)

Begonnen von Elektroheizer, 03 Juni 2019, 17:29:02

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Elektroheizer

Heute abend 20:15 bis 21:00 in der ARD: "Bomben im Meer" in der Reihe "Die Story im Ersten"

Es geht um Munition aus Waffeneinsatz und vor allem der Verklappung in Nord - und Ostsee nach dem 2. Weltkrieg. Beschreibung zur Sendung: https://www.daserste.de/information/reportage-dokumentation/dokus/sendung/bomben-im-meer-100.html
Ich habe das Grauen gesehn

bettika61

Grüße
Beate

,,Wer sich nicht an die Vergangenheit erinnern kann, ist dazu verdammt, sie zu wiederholen." George Santayana

Darius

Habe die letzten 20 min gesehen. Danke für den Tipp.


:MG:

Darius

Elektroheizer

Bitte, gern geschehen   :MZ:

@Darius, im link zur Sendung kannst Du Dir das nochmal komplett ansehen.
Ich habe das Grauen gesehn

kawa1705

Hab ich auch gesehen! Da ist ja noch ganz schön was zu tun.

:MG:

Rüdiger

habichtnorbert

habs auch gesehen, interessant, was da auf allen Weltmeeren an Munition umherliegt, das läßt sich kaum alles entfernen,
:MG:
Gruß Norbert

Wo die Flotte hinfährt, sind die Minensucher schon gewesen

Das Historische Marinearchiv: www.historisches-marinearchiv.de

ede144

Ja interessant ist auch die "Nicht zuständig" Mentalität der Behörden. Was würde eigentlich passieren, wenn ein Betroffener Strafanzeige gegen den Bund als Rechtsnachfolger stellt?

Elektroheizer

#7
ZitatWas würde eigentlich passieren, wenn ein Betroffener Strafanzeige gegen den Bund als Rechtsnachfolger stellt?
Straffähig sind in Deutschland nur natürliche Personen, nicht juristische wie Behörden oder Firmen (was für ein Glück für VW...). Die Anzeige wäre also gegen "unbekannt".

Wenn der Betroffene jemand ist, dem sich ein Stück Phosphor in der Hosentasche entzündet hat, liefe das auf fahrlässige Körperverletzung durch Unterlassung (der Gefahrenbeseitigung) hinaus. Schwierig bis unmöglich, da konkret einen persönlich Schuldigen zu finden.

Etwas anderes wäre das unter dem Stichwort Gefahrenabwehr im Rahmen der Daseinsfürsorge;  etwa wie eine nicht ausreichend aufgestellte Feuerwehr, die erst nach einer halben Stunde am Brandherd eintrifft. Da könnte meiner Ansicht nach ein Verwaltungsgericht den Staat durchaus zwingen, vorsorglich aktiv zu werden - aber die Begründung für so eine Klage dürfte nicht trivial sein, erst recht die erfolgreiche Durchführung.

Soweit meine laienhafte Meinung, aber bei der rechtskundlichen Visite eines Amtsrichters in der Mittelstufe und bei Staatsbürgerkunde in der Grundausbildung ist doch was hängen geblieben  :MV:

Aus meinem technisch und naturwissenschaftlich erfahrenem Bauchgefühl: da kommt noch einiges auf uns zu... Bis einige Zentimeter Stahl durchgerostet sind, dauert das, aber irgendwann ist jeder Stahl durch. Als ehemaliger Besitzer eines R 6 weiß ich, wovon ich rede  :-D

Bis dahin gilt Artikel 3 des Rheinischen Grundgesetzes:
Et hät noch immer jot jejange!
Ich habe das Grauen gesehn

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