Drohnen begleiten Küstenwache

Begonnen von OWZ, 30 Mai 2025, 21:44:34

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.


wirbelwind

Moin,

irgendwie finde ich es schon traurig, dass die Bundespolizei keine geeigneten Abwehrmittel hat, um diese Drohnen zu vertreiben bzw. unschädlich zu machen. Das Problem gibt es doch nicht erst seit gestern.

MfG Wirbelwind

olpe

Hallo,
Zitat von: wirbelwind am 31 Mai 2025, 11:15:30Das Problem gibt es doch nicht erst seit gestern.
... ein Blick in die BW (Heer) ... anscheinend wird nun an der Drohnenabwehr verstärkt gearbeitet ...
--/>/> klick Video BW
--/>/> klick Text BW 
Beim Einsatz von Glasfaser gelenkten Drohnen oder Drohnenschwärmen ist die Abwehr sicher noch schwieriger.   

Grüsse
Olpe

Gabler

Zwei ganz leicht transportierbare Container  :TU:)

wirbelwind

Hallo,
das liest sich schon mal nicht schlecht, was Olpe da verlinkt hat. Nun muss es meiner Meinung nach für die Küstenwache/Bundesmarine noch modifiziert werden.Eile tut not. Vieleicht lässt sich ja auf die Erfahrungen der Ukraine bei dererlei Dingen zurückgreifen.
MfG Wirbelwind

Wilfried

Moin,
solche Meldungen erzeugen bei mir regelmäßig eine verstärkte Krawatte; wie lange wollen die "Behörden" sich eigentlich noch auf der Nase herumtanzen lassen? Ich würde mich als Angehöriger der Marine und Bundespolizei See schon nicht mehr trauen, welchem Beruf? ich eigentlich nachgehe. Der Begriff bewaffnetes THW ist aktueller denn je. Jeder Fischer hätte diese Drohnen längst mit einer Schrotflinte kassiert. Hier wird allerdings wohl eher mit der Vorschrift vom Grossmast gewunken und Du, Du gerufen  :-D
Restlaufzeit ist doch was feines ..... :-D Unser altes MG42 hötte auch gereicht; aber es fehlten wohl ein paar Taschenlampen zum Erleuchten der Objekte ...
Mit wieder einmal kopfschüttelndem Gruss
Wilfried
... Tradition pflegen, bedeutet nicht, Asche aufzubewahren sondern Glut am Glühen zu halten ...
http://www.passat-verlag.de
http://www.kartonskipper.com
http://www.forum-marinearchiv.de - wenn Marine Dein Ding ist!

olpe

Hallo,
Zitat von: wirbelwind am 01 Juni 2025, 09:23:12... das liest sich schon mal nicht schlecht, was Olpe da verlinkt hat
... :MG: ...

Zitat von: wirbelwind am 01 Juni 2025, 09:23:12Eile tut not.
... ja, das sehe ich auch so ... da ist wohl noch viel zu tun, sowohl bei Aufklärungsdrohnen, den Angriffsdrohnen und der Drohnenabwehr ...

Zitat von: wirbelwind am 01 Juni 2025, 09:23:12Vieleicht lässt sich ja auf die Erfahrungen der Ukraine bei dererlei Dingen zurückgreifen.
... tiefergehende ukrainische Videos bzw. Texte zu diesem Thema sind aus verständlichen Gründen eher rar. Ich meine jetzt nicht die Clips von Frontsoldaten im Unterstand, die einen Quadro- oder Oktokopter mit RPG-Sprengladung vorbereiten und dann im Weiteren einen detonierenden russischen Tank zeigen.
Daher unten zwei links zur anderen Feldpostnummer. Ich habe ein wenig hin und her überlegt, diese beiden Sachen aus der russischen Militärserie ,,Voennaya Priyomka" (,,Militärabnahme") hier einzustellen ... letztlich werden ja auch politische Botschaften vermittelt. Ich gehe aber davon aus, dass der zu sehende technische Background einen Einblick in die Drohnenszenerie sowie der Drohnenabwehr der russischen Streitkräfte vermittelt ... und dadurch für user sowie Experten im Forum durchaus von Interesse sein dürfte.
Videos sind allerdings in russischer Sprache, von Oktober 2023 und laufen ca. 37 Min.:
--/>/> klick Voennaya Priyomka ,,Drohnenabwehr"
--/>/> klick Voennaya Priyomka ,,FPV-Drohnen - Kamikaze"

Falls die Clips zu tendenziös erscheinen oder Anstoß erregen, bitte löschen ...

Grüsse
OLPE

lafet944

Zitat von: wirbelwind am 31 Mai 2025, 11:15:30Moin,

irgendwie finde ich es schon traurig, dass die Bundespolizei keine geeigneten Abwehrmittel hat, um diese Drohnen zu vertreiben bzw. unschädlich zu machen. Das Problem gibt es doch nicht erst seit gestern.

MfG Wirbelwind

Welche rechtliche Grundlage gäbe es, um Drohnen zu vertreiben bzw. unschädlich zu machen?
Oder anders, welchen Einschränkungen unterliegen UAV über internationalen Gewässern oder Gewässern des UN-Seerechtsübereinkommens?

Viele Grüße

wirbelwind

Hallo lafet944,

ohne mich ganz konkret in den von Dir genannten Vorschriften/Gesetzen auszukennen, ist es wohl doch so, dass mit der UNO-Seerechtsübereinkommen das Deutsche Küstenmeer bis auf 12 Seemeilen erweitert wurde. Meiner Meinung nach ist es damit mehr oder wenig dem Staatsterritorium zugehörig. Also fallen solche Drohnen unter Spionageverdacht. Daher erscheint es mir schon möglich, dagegen geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

MfG Wirbelwind

OWZ

Ich denke auch, da es sich hier um nicht ansprechbare, unkooperative UAVs handelt, sollte eine Vertreibung bzw. Unschädlichmachung derselben keinen hohen rechtlichen Anforderungen unterliegen. Dabei ist m.E. nach eher Luftverkehrsrecht als Seerecht maßgeblich.
  :MG: OMG

Impressum & Datenschutzerklärung