Marineverwaltung

Begonnen von Wingman81, 16 Juni 2008, 01:38:14

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Wingman81

Hallo zusammen.
War das Reichsmarineministerium in Berlin eigentlich für administrative und Personalentscheidungen zuständig ? Oder war das alles in Kiel, Wilhelmshaven?

Gruß
Wingman

Peter Strasser

Nach meinem Stand der Dinge war das eine Frage des Dienstgrades.

Für die unteren Ränge waren es die Stammdivisionen und Werften (letztere für niederrangiges Werftpersonal), für die oberen Ränge Berlin.

TD

Hallo Peter,

sehe ich auch so.

Erst Station Ost und West, dann später die Gruppen.

Innerhalb der Flottillen wohl kaum mehr wie Mannschaftsdienstgrade ( glaube! ich) und bei den Kommandos sicher bis
Kapitän z. S..

Ist eine verdammt interessante Frage über welche man sich selbst vorher keine Gedanken gemacht hat.

Gruß

Theo

...ärgere dich nicht über deine Fehler und Schwächen, ohne sie wärst du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr !

Peter K.

#3
Unteroffiziere und Mannschaften wurden in "Nordsee-" und "Ostseepersonal" unterschieden, was schon aus der Stammrollennummer ersichtlich war, z.B. "O 2145/36 S" für "Ostsee, laufende Nummer 2145, Eintrittsjahr 1936, seemännische Laufbahn" oder "UN 1260/40 T" für "Ubootpersonal Nordsee, laufende Nummer 1260, Eintrittsjahr 1940, technische Laufbahn".

Für die "Regelung des Mannschaftsersatzes und die Leitung der Personalwirtschaft" betreffend Unteroffizieren und Mannschaften waren die beiden Stationskommandos (der Nordsee bzw. der Ostsee) zuständig, genauer gesagt zunächst die beiden Schiffsstammdivisionen (der Nordsee bzw. der Ostsee) und ab 1934 der 2. Admiral der Nordsee bzw. der Ostsee mit deren Schiffstammregimentern und -abteilungen.

Offiziere wurden unter anderem von der Bildungsinspektion an den Marineschulen Flensburg-Mürwik und Friedrichsort und von der Schiffsmaschineninspektion an den Marineschulen Kiel und Wesermünde ausgebildet. Der Bildungsinspektion unterstanden aber auch Marineunteroffizierslehrabteilungen.

Flaggoffiziere konnten bis 1935 nicht wie bisher an einer Marineakademie ausgebildet werden, weil eine solche durch den Versailler Vertrag verboten war. Stattdessen wurden sogenannte Führergehilfenlehrgänge abgehalten, zunächst bei den Stationskommandos und ab 1924 bei der Bildungsinspektion.

Unmittelbar dem Chef der Marineleitung bzw. dem Oberbefehshaber der Kriegsmarine nachgeordnet war die Marine-Offizierspersonalabteilung, später das Marine-Personalamt. Diese bearbeiteten ausschließlich Offiziersangelegenheiten.

EDIT:
Ich bekam gerade den dezenten Hinweis, dass meine Antwort wohl als "Themaverfehlung" zu betrachten ist, weil die Fragestellung ja den Zeitraum Erster Weltkrieg betrifft!
Sorry for that!
Grüße aus Österreich
Peter K.

www.forum-marinearchiv.de

t-geronimo

Trotzdem nett zu wissen - falls die Frage mal kommt...  :-D
Gruß, Thorsten

"There is every possibility that things are going to change completely."
(Captain Tennant, HMS Repulse, 09.12.1941)

Forum MarineArchiv / Historisches MarineArchiv

Peter Strasser

Mal gucken was der Kaiser (nicht Franz!  :-D ) zu dem Thema zu sagen hatte.

ACO vom 14.03.1899:

"Anderweitige Organisation der oberen Marinebehörden

Nachdem Ich Mich entschlossen habe, den Oberbefehl über Meine Marine ebenso wie über Meine Armee Selbst zu führen, erachte Ich es nicht für zweckmäßig, wenn zwischen Mir und den einzelnen Befehlshabern eine zentrale Kommandobehörde steht, die lediglich Meine Befehle zu übermitteln haben würde.

Ich bestimme daher:

1. Die Behörde „Oberkommando der Marine" kommt in Fortfall.

2. Die bisherige Admiralstabsabteilung des Oberkommandos wird selbständig mit der Bezeichnung „Admiralstab der Marine", mit dem „Chef des Admiralstabs der Marine" an der Spitze und dem Sitz in Berlin. Der Chef des Admiralstabs wird mir unmittelbar unterstellt. Ich verleihe ihm die Disziplinar- und Urlaubsbefugnisse, wie sie bisher dem Kommandierenden Admiral zustanden. Im Admiralstab werden außer den Admiralstabsgeschäften die militärpolitischen Angelegenheiten der im Ausland befindlichen Schiffe bearbeitet. Alle übrigen Abteilungen und Dezernate des Oberkommandos werden aufgelöst.

3. Es werden mir ferner unmittelbar unterstellt:
• die Chefs der Marinestationen,
• der Inspekteur des Bildungswesens,
• der Chef des I. Geschwaders,
• der Chef des Kreuzergeschwaders.
Ich verleihe diesen Befehlshabern die gerichtsherrlichen-, Disziplinar- und Urlaubsbefugnisse, wie sie bisher dem Kommandierenden Admiral zustanden.

4. Ich behalte Mir vor, einen „Generalinspekteur der Marine" zu ernennen.

5. Ich behalte Mir ferner vor, nach Ausspruch der Mobilmachung sowie alljährlich für die Dauer der Herbstmanöver den Flottenchef zu ernennen.

6. Die im Auslande befindlichen selbständigen Schiffskommandos werden Mir in allen militärpolitischen Angelegenheiten unmittelbar unterstellt. Ich werde diesen Schiffskommandos Meine Befehle durch den Chef des Admiralstabes zugehen lassen.

7. In allen Angelegenheiten, die sich nicht auf die militärpolitische Verwendung beziehen, werden die im Auslande befindlichen selbständigen Schiffskommandos, mit Ausnahme der Seekadetten- und Schiffsjungenschulschiffe, demjenigen Stationskommando unterstellt, welches die Besatzung kommandiert hat. In technischen und Verwaltungsangelegenheiten verkehren die Kommandos der im Auslande befindlichen Schiffsverbände und Schiffe unmittelbar mit dem Reichsmarineamt.

8. Die Seekadetten- und Schiffsjungenschulschiffe sowie die Schiffsjungenabteilung werden der Inspektion des Bildungswesens mit der unter 6. erwähnten Einschränkung unterstellt.

9. Die Inspektion des Torpedowesens und der Marineinfanterie werden dem Kommando der Marinestation der Ostsee, die Inspektion der Marineartillerie wird dem Kommando der Marinestation der Nordsee unterstellt. Die Beziehungen dieser Behörden zum Reichsmarineamt werden hierdurch nicht geändert.

10. Die Kommandierungen aller Seeoffiziere und Offiziere der Marineinfanterie, welche bisher vom Kommandierenden Admiral zu verfügen waren, behalte Ich Mir vor, ebenso der Sanitätsoffiziere, soweit Versetzungen von einem Befehlsbereich in den anderen damit verbunden sind.
Die Ausbildung und demzufolge die Stellenbesetzung der Maschineningenieure ist Sache der Stationskommandos. Machen die Stellenbesetzungen Versetzungen von einem Befehlsbereich in den anderen notwendig, so sind dieselben bei Mir zu beantragen.

11. Die Besatzungen für die Schiffe stellt das Kommando der Station, welcher das Schiff angehört. Bei Differenzen zwischen den Schiffs- bzw. Geschwaderkommandos und den Landbehörden über die Zusammensetzung der Besatzungen und die Auswechslung von Mannschaften entscheiden die Stationskommandos. Die Interessen der Schiffskommandos sind hierbei in erster Linie zu berücksichtigen. Mannschaftsausgleiche zwischen beiden Stationen regelt das Reichsmarineamt.

12. Die Mobilmachungsbestimmungen sind vom Staatssekretär des Reichsmarineamtes zu bearbeiten. Zentralstellen für die Friedensvorbereitungen und die Durchführung der Mobilmachung innerhalb ihres Stationsbereiches bleiben wie bisher die Stationskommandos. Sie haben hiernach das Weitere zu veranlassen...."

Peter Strasser

Und noch ein paar Details aus: Meyers Großes Konversations-Lexikon (1905)

"Marine des Deutschen Reiches.

[...]

Artikel 53 der Verfassung des Deutschen Reiches bestimmt: »Die Kriegsmarine des Reiches ist eine einheitliche unter dem Oberbefehl des Kaisers. Die Organisation und Zusammensetzung derselben liegt dem Kaiser ob.« Der Kaiser führt den Oberbefehl über die Marine seit 14. März 1899 selbst; ausführendes Organ seiner Befehle ist das von einem Admiral á la suite des Kaisers geleitete Marinekabinett. Dem Kaiser unmittelbar verantwortlich und unterstellt sind: der Generalinspekteur der Marine, der Staatssekretär des Reichsmarineamts, der Chef des Admiralstabes der Marine, die Chefs der Marinestationen der Ostsee und der Nordsee, die Chefs des ersten Geschwaders und des Kreuzergeschwaders, außerdem die selbständigen Schiffskommandanten im Auslande.

Nach dem Flottengesetz vom 14. Juni 1900 bilden das 1. und 2. Geschwader die aktive Schlachtflotte, das 3. und 4. die Reserveschlachtflotte. Vorläufig (bis 1903) ist nur das 1. Geschwader dauernd in Dienst. Das 1. Geschwader bildet den Kern der Schlachtflotte, besteht meist aus 8 Linienschiffen und 5 oder mehr Kreuzern; ein Chef des Stabes und ein Admiralstabsoffizier sowie der 2. Admiral des Geschwaders und ein 3. Admiral als Befehlshaber der Aufklärungsschiffe sind dem Geschwaderchef beigegeben. Für die Dauer der Flottenmanöver im Herbst wird aus allen in den heimischen Gewässern verfügbaren, in Dienst befindlichen Linienschiffen, Kreuzern und Torpedobootsdivisionen eine Übungsflotte unter dem Befehl eines Flottenchefs gebildet. Hierzu werden auch die Schiffs-Reservedivisionen voll in Dienst gestellt, von denen sonst bei jeder Marinestation nur 2 Stammschiffe mit voller Besatzung im Dienst sind. Im Ausland ist der einzige größere Schiffsverband das Kreuzergeschwader, dessen Chef ein 2. Admiral des Kreuzergeschwaders, ein Chef des Stabes und 2 Admiralstabsoffiziere beigegeben sind. Das Kreuzergeschwader setzte sich 1903 aus 3 großen und 4 kleinen Kreuzern zusammen. Jedes Auslandsschiff der Marine, das besondere Befehle vom Chef des Admiralstabs hat, gilt als »alleinfahrend« und ist in militärpolitischen Angelegenheiten unmittelbar dem Kaiser, sonst dem Stationskommando seines Heimathafens unterstellt. Die 5 Auslandsstationen waren Mitte 1903 mit folgenden Schiffen besetzt: die ostasiatische Station mit dem Kreuzergeschwader und 6 Kanonenbooten, die australische mit 2 kleinen Kreuzern und dem Vermessungsschiff, die ostafrikanische mit 1 kleinen Kreuzer, die westafrikanische mit 1 Kanonenboot, die amerikanische mit 1 großen, 2 kleinen Kreuzern und 1 Kanonenboot, die Mittelmeerstation mit einem Stationsfahrzeug. Wenn innerhalb einer Auslandsstation mehrere Schiffe sind, regelt der »älteste Offizier der Station« die Verwendung der Schiffe nach Bedarf.

Die höchsten Kommandobehörden der Marine am Lande sind die Marinestationskommandos der Ostsee (Kiel) und der Nordsee (Wilhelmshaven); Stationschef ist ein Admiral. Der Marinestation der Ostsee sind unterstellt: die 1. Marineinspektion, die Torpedoinspektion und die Inspektion der Marineinfanterie; der Marinestation der Nordsee sind unterstellt: die 2. Marineinspektion und die Inspektion der Marineartillerie. Außerdem unterstehen jedem Marinestationskommando die keinem selbständigen Befehlsverband angehörigen Schiffe, z. B. die Probefahrtskommandos. Der Stationschef übt auch die militärische Hafenpolizei innerhalb des Reichskriegshafengebietes aus und ist Kommandant der Befestigungen des Hafens. Die Marineinspektionen entsprechen den Brigadekommandos der Armee, werden von Konteradmiralen befehligt und regeln den Dienstbetrieb der Matrosen- und Werftdivisionen sowie der Schiffs-Reservedivisionen; unter der 1. Marineinspektion stehen die 1. Matrosen- und 1. Werftdivision (Kiel), unter der 2. Marineinspektion stehen die 2. Matrosen- und 2. Werftdivision (Wilhelmshaven [s. Matrosendivision und Werftdivisions]). Auch das Wachtschiff und das Heizerschulschiff jeder Station ist der betreffenden Marineinspektion zugeteilt. Die Inspektion des Torpedowesens (Kiel) sorgt für Kriegstüchtigkeit und Vervollkommnung der Torpedowaffe u. der Torpedoboote und ist in technischen Angelegenheiten dem Staatssekretär des Reichsmarineamts, sonst dem Chef der Marinestation der Ostsee unterstellt; dem Inspekteur (Konteradmiral) unterstehen die Torpedoabteilungen: 1) Kiel, 2) Wilhelmshaven, das Torpedoschulschiff, das Torpedoversuchsschiff, das Torpedoversuchskommando, die Torpedobootsflottillen und-Divisionen sowie einzelnen Torpedoboote, solange sie nicht der Flotte zugeteilt sind, die Torpedowerkstatt sowie die Torpedo-Ingenieure und -Mechaniker und das Torpedopersonal des Torpedowesens. Die Inspektion der Marineartillerie (Wilhelmshaven) sorgt für Entwickelung des Schiffs- und Küstengeschützwesens sowie des Minen- und Sperrwesens und leitet folgende Marineteile: die Matrosenartillerieabteilungen (1. Friedrichsort, 2. Wilhelmshaven, 3. Lehe, 4. Kuxhaven) für Bedienung der Küstenbefestigungen und Minensperren, die Artillerie- und Minenschulschiffe, das Artillerieversuchsschiff nebst Artillerieversuchskommando, die Minenversuchskommission und die Marinetelegraphenschule (Lehe). Die Inspektion der Marineinfanterie (Kiel) mit dem 1. Seebataillon (Kiel) und 2. Seebataillon (Wilhelmshaven); Inspekteur ist ein Generalmajor. Das 3. Seebataillon steht unter dem Gouverneur von Kiautschou. Die Inspektion des Bildungswesens der Marine (Kiel) wird von einem Vizeadmiral geleitet, der dem Kaiser unmittelbar unterstellt ist; zu ihr gehören die Marineakademie, Marineschule, Seekadetten-Annahmekommission, die Deckoffizierschule, die Schiffsjungendivision, die Seekadetten- und Schiffsjungen-Schulschiffe. Folgende Marineverwaltungsbehörden sind dem Reichsmarineamt unterstellt: die Marinewerften in Kiel, Wilhelmshaven und Danzig; die Marinedepotinspektionen mit den Artillerie- und Minendepots in Wilhelmshaven, Friedrichsort, Geestemünde und Kuxhaven; die Stationsintendanturen (mit den Garnisonverwaltungen, Verpflegungsämtern, Rechnungsämtern, Magazinverwaltungen der Bekleidungsämter, Stationskassen und Garnisonbauverwaltungen, ferner mit den Verwaltungen der Marine-Akademie und -Schule, der Deckoffizierschule und der Marinelazarette); die Bekleidungsämter; die Marinelazarette in Kiel, Wilhelmshaven, Friedrichsort, Lehe, Jokohama und Tsingtau; die Küstenbezirksämter, 1. in Neufahrwasser, 2. Stettin, 3. Kiel, 4. Husum, 5. Bremerhaven, 6. Wilhelmshaven; die Deutsche Seewarte in Hamburg, das Observatorium in Wilhelmshaven, das Chronometerobservatorium in Kiel; das Gouvernement Kiautschou; das Artillerie und Torpedoversuchskommando; die Torpedowerkstatt. – Der Marine sind nur die Küstenbefestigungen des Kieler Hafens, an der Elbe, auf Helgoland, an der Weser und am Jadebusen zugeteilt, die von der Matrosenartillerie (aus der frühern Seeartillerie hervorgegangen) besetzt werden, die auch die Seeminensperren anzulegen und die Torpedobatterien zu bedienen hat, wohingegen die Befestigungen an der Küste von Preußen (Memel, Pillau, Neufahrwasser), Pommern (Swinemünde, Stralsund, Rügen) etc. nicht der Marine, sondern der Fußartillerie des Heeres unterstellt sind. Da die Marine »kaiserlich« ist, so ist die Kokarde derselben schwarz-weiß-rot, auch die silberne Schärpe der Offiziere ist mit schwarzen und roten Fäden durchzogen. Der Fahneneid wird auf den deutschen Kaiser und die Kriegsflagge geleistet. Zum Dienst in der Marine ist die gesamte seemännische Bevölkerung des Deutschen Reiches verpflichtet; zu dieser werden gerechnet: Seeleute von Beruf, See-, Küsten- und Haffischer, Schiffszimmerleute, Maschinisten und Heizer von See- und Flußdampfern. Dagegen können in die Schiffsjungenabteilung auch junge Leute der Landbevölkerung des ganzen Reiches eintreten.

Nach dem Marineetat für das Rechnungsjahr 1903 besteht das Seeoffizierkorps aus 1169 Offizieren, und zwar aus 3 Admiralen, 5 Vizeadmiralen, 11 Konteradmiralen, 62 Kapitänen zur See, 130 Fregatten- oder Korvettenkapitänen (von erstern gewöhnlich ein Viertel), 245 Kapitänleutnants, 380 Oberleutnants zur See, 249 Leutnants zur See und 39 pensionierten Offizieren in aktiven Dienststellen; außerdem 433 Fähnriche zur See und 150 Seekadetten. Das Korps der Marineingenieure zählt 207 Köpfe, und zwar 5 Marinechefingenieure od. Marineoberstabsingenieure, 33 Marinestabsingenieure, 68 Marineoberingenieure und 101 Marineingenieure. Zur Marineinfanterie gehören 1 Inspekteur mit dem Rang eines Regimentskommandeurs, 2 Kommandeure der Seebataillone, 13 Hauptleute, 10 Oberleutnants und 20 Leutnants. Zu den Marinesanitätsoffizieren zählen 1 Generalstabsarzt der Marine, 3 Marinegeneralärzte, 34 Marinegeneraloberärzte oder Marineoberstabsärzte, 68 Marinestabsärzte, 40 Marineoberassistenzärzte und 40 Marineassistenzärzte. Zur Artillerieverwaltung gehören 25 Feuerwerks- oder Zeugkapitänleutnants, 39 Feuerwerkleutnants; zum Torpedo- und Minenwesen gehören 10 Torpederkapitänleutnants, 21 Torpederleutnants, 1 Torpedo-Oberstabsingenieur, 4 Torpederstabsingenieure, 5 Torpedo-Oberingenieure, 9 Torpedoingenieure. Außerdem 397 höhere, 1168 mittlere und 608 untere Marinebeamte. Die Zahl der Deckoffiziere, Unteroffiziere und Mannschaften, einschließlich Schiffsjungen, für 1903 ist aus der auf S. 797 befindlichen Übersicht zu ersehen. Somit soll die Stärke der Marine für das Rechnungsjahr 1903, einschließlich 1536 Offizieren und 186 Marineärzten, 35,685 Köpfe (gegen 24,713 im J. 1898) betragen."

Wingman81


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