U-Boot-Hebeschiff Vulkan

Begonnen von Hastei, 04 Oktober 2008, 16:57:23

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Hastei

ja,tut mir leid, das Bild scheint mal einer irgendwoher kopiert zu haben.
das hier auch.Die sind aber in meinem Album

Gruß  Hastei

Hastei

eigentlich sollten wir unsere kleinen Modelle in der Rubrik 1:1250 vorstellen

kiekut

Moin tohoop, Moin Hastei,

interessantes Thema, das du hier aufgegriffen hast. Die Modelle finde ich alle toll.

Mehr zu diesem Thema,
wünscht sich der kiekut

Fuzzy

Kein Modell,nur das Original,

hier noch ein paar seltene Aufnahmen,auch der Innereien.

Fuzzy

Übrigens nicht nur Russland und Deutschland besaßen Dockschiffe.
Auch Italien!

Kurz nach Fertigstellung meines Modells ließ mir ein Modellbaukollege ( haber leider vergessen wer ) dies zukommen.
Sein Kommentar dazu:
Herkunft des Bildes nicht mehr bekannt.
Es handelt ich wahrscheinlich um das Dockschiff Anteo.
Baujahr 1914 in Schiedam
2000 t
8 sm
50 m lang
2 Kräne mit je 200t Hebekraft
(Weyer 1922)

NFK

Hallo zusammen,

das Thema ist zwar schon fünf Jahre alt, aber ich denke, es kann nicht schaden, noch ein paar Bilder hier einzustellen.

Bei meinen Recherchen nach dem Pola-Schwimmkran bin ich auf das Buch von C. Michenfelder, 'Kran- und Transportanlagen' von 1912 gestoßen, aus dem die Bilder stammen. Das Buch ist 1912 erschienen, die 2. Auflage ist 1926 erschienen und kann hier kostenlos heruntergeladen werden: http://www.mytouristplaces.com/?p=321481
Ich hab's zwar nicht geschafft das zum Entzippen erforderliche Paßwort zu laden (wenn es jemand schafft, bitte ich um Mitteilung dieses Paßwortes per PN), aber ich denke, das Buch ist urheberrechtsfrei.

Die beiden ersten Bilder zeigen das Bergeschiff 'Vulkan', über das hier schon (fast) alles gesagt worden ist.

Interessant sind auch die beiden anderen Bilder und die Zeichnung. Sie zeigen das ≈1910 von den Howaldtswerken gebaute und an das Kaiserliche Kanalamt Kiel gelieferte Bergungsdock zum Heben gesunkener Schiffe. Das Lenzen der Schwimmkörper des abgesenkten Docks erfolgte mit benzinbetriebenen Zentrifugalpumpen. Die Arbeitsweise geht aus dem ebenfalls angefügten Textausschnitt hervor.

Vielleicht weiß ja jemand etwas über Einsätze und Lebenslauf dieses Unikums.

Gruß

Norbert

Wissen ist das einzige Gut, was sich vermehrt, wenn man es teilt.

kalli

Zitat von: NFK am 25 November 2013, 22:12:51

ich denke, das Buch ist urheberrechtsfrei.


Mit dem Denken ist das immer so eine Sache. Frei ist es 70 Jahre nach dem Tod des Autors.

Ulrich Rudofsky

Grossartige info ....  Roland Klinger/Rod Kling hat ein 1250ger Modell in Produktion....    http://members.boardhost.com/1250scale/msg/1384992380.html   top
Ulrich Rudofsky

halina

#38
Moin NFK  , Im Board "Kaiserliche Marine - Schiffe" findest Du auf Seite 2 einen Beitrag von mir unter der Bezeichnung :
"Spezialschiffe der Kaiserlichen Marine"   , beschrieben sind hier die "Vulcan" und die "Cyclop"
                                                                                                                                                                            Gruss Halina

Edit: Teile meine Bedenken mit Kalli bezüglich kostenlosen Herunterladen , denn das Buch ist noch offiziell im Handel und wird zum Preis um die 50 Euro angeboten .
" Man muss nicht unbedingt das Licht des Anderen ausblasen , um das eigene Licht leuchten
zu lassen"
                      Phil Borman

Besitzer

Habe hier auch noch zwei Bilder in meinem Archiv gefunden!
Quelle: Unsere Marine im Weltkrieg.
Gruß B.
Seemannsgarn wird nicht geflochten,
sondern gesponnen! ;-))

Tostan

Zitat von: halina am 26 November 2013, 12:35:52
Edit: Teile meine Bedenken mit Kalli bezüglich kostenlosen Herunterladen , denn das Buch ist noch offiziell im Handel und wird zum Preis um die 50 Euro angeboten .

Naja, ob ein Buch noch im Handel ist oder nicht, spielt für die Gemeinfreiheit keine Rolle. Auch gemeinfreie Bücher werden noch gehandelt, siehe Bibel.

Aber: Wie Kali schon sagte, Gemeinfrei werden Werke 70 Jahre nach Tod des Autors. Also falls der Autor vor 1944 gestorben wäre, wäre das Werk Gemeinfrei(Daher ja auch die Bedenken wegen 2015 und "Mein Kampf", der Freistaat Bayern könnte eine Publikation dann nicht mehr aus urheberrechtlichen Gründen untersagen.)

Laut http://catalog.hathitrust.org/Record/001616213 ist der Autor 1875 geboren, es könnte also durchaus schon gemeinfrei sein. Aber: es gibt ein "Handbuch der fördertechnik" von C. Michenfelder, erschienen 1953 im Fachbuchverlag(http://books.google.de/books?id=lmoenQEACAAJ) ... Falls dies der selbe Autor ist, dann ist die Wahrscheinlichkeit recht hoch, dass das Werk eben noch nicht Gemeinfrei ist.

Urheberrecht ist ein übles Minenfeld.... Patente und Marken muss man melden und aktiv verteidigen, Urheberrechte bestehen hingegen ohne eigenes Zutun. Und will man was verwerten, dann hat man arge Probleme.... Dadurch gehen Werte verloren ohne Ende, da es ohne Zustimmung des Rechteinhabers nicht neu veröffentlicht werden kann, und läuft die Schutzfrist dann sicher aus, gibt es keine Exemplare mehr.

halina

#41
Moin Tostan , danke für Deinen Beitrag , in der Regel ist seit 1965 in Deutschland das Copyright 70 Jahre nach dem Ableben des
Autors nicht mehr rechtskräftig , doch es gibt auch Ausnahmen . Wird der Beitrag eines verstorbenen Autors erst nach seinem Tod
veröffentlicht , so beginnt die Verjährungsfrist erst ab diesen Zeitpunkt .  Weiterhin kann der Autor testamentarisch oder notariell verfügen , dass seine Urheberrechte nach seinem Tod an die Erben oder an Dritte übertragen werden , so geschehen auch in WHV
von der Familie des Fotoateliers DRÜPPEL , die ihre Urheberrechte von allen Fotos seit Kaisers Zeiten an das Bildarchiv der
Wilhelmhavener Zeitung abgetreten hatte ohne zeitliche Begrenzung .
                                                                                                                                                                        Gruss Halina

Edit: Die sich hieraus ergebenden Vertriebsrechte lässt sich der Verlag mit einem Honorar von Euro 28,00 + Kopiekosten pro Bild
         vergüten , auch ältere Fotos des Stadtarchivs sind urheberrechtlich geschützt , obwohl mehr als 70 Jahre vergangen sind .
" Man muss nicht unbedingt das Licht des Anderen ausblasen , um das eigene Licht leuchten
zu lassen"
                      Phil Borman

kalli

Zitat von: halina am 27 November 2013, 18:36:55
Moin Tostan , danke für Deinen Beitrag , in der Regel ist seit 1965 in Deutschland das Copyright 70 Jahre nach dem Ableben des
Autors nicht mehr rechtskräftig , doch es gibt auch Ausnahmen .

Da geht mir aber die Hutschnur hoch. Aber das gehört nicht in diesen Thread. Lasst euch also deshalb nicht vom Thema abweichen. :MG:

Tostan

Hallo halina,

Zitat von: halina am 27 November 2013, 18:36:55
Moin Tostan , danke für Deinen Beitrag , in der Regel ist seit 1965 in Deutschland das Copyright 70 Jahre nach dem Ableben des
Autors nicht mehr rechtskräftig , doch es gibt auch Ausnahmen . Wird der Beitrag eines verstorbenen Autors erst nach seinem Tod
veröffentlicht , so beginnt die Verjährungsfrist erst ab diesen Zeitpunkt .  Weiterhin kann der Autor testamentarisch oder notariell verfügen , dass seine Urheberrechte nach seinem Tod an die Erben oder an Dritte übertragen werden , so geschehen auch in WHV
von der Familie des Fotoateliers DRÜPPEL , die ihre Urheberrechte von allen Fotos seit Kaisers Zeiten an das Bildarchiv der
Wilhelmhavener Zeitung abgetreten hatte ohne zeitliche Begrenzung .

Also das möchte ich etwas anzweifeln. Also dass man per Testament die Verjährungsfristen aufheben kann. Zum einen werden Urheberrechte immer vererbt. Daher Vorsicht bei auf ebay gehandelten Bildern. Man erwirbt üblicherweise nur das materielle Bild, keinerlei Verwertungsrechte. Für Verwertungsrechte müsste man die Erben ausfindig machen(muss ja nicht identisch sein mit dem eBay-Verkäufer)  und ihre Genehmigung einholen. Und zwar die aller Erben, falls das Werk(das private Fotoalbum und dessen Verwertungsrechte!) nicht expizit im Testament erwähnt wurden, was wohl so gut wie nie der Fall ist(also dass ein Album explizit vererbt wird kann schon sein aber die Verwertungsrechte bei Amateuraufnahmen?)

Dass das Bildarchiv der Wilhelmhavener Zeitung trotzdem noch Bilder legal verwertet, kann z.B. an § 71 UrhG liegen. Also die Bilder waren unveröffentlicht. Damit hat man selbst nach den 70 Jahren noch eine 25 Jährige ausschließliche Verwertungsfrist. Gerade bei Bildern ist es ja schwer, die erstmalige Veröffentlichung noch nachzuweisen. Mann kann also schnell mal behaupten "bisher unveröffentlicht", denn wer kann noch(bzw. wer macht sich die mühe) nachweisen, dass das Bild vor 100 Jahren schon mal in irgendeiner Lokalzeitungsausgabe zu sehen war.

Wie gesagt, ein übles Minenfeld und bedarf dringend einer Reform um es an moderne Gegebenheiten anzupassen. Warum nicht Urheberrechte nur wenn man sie aktiv verteidigt? Heutzutage kann man von fast jeder Werkart einen digitalen "Fingerabdruck" erstellen. Warum nicht Datenbanken in denen Werke und Eigentümer gesammelt werden? So dass man im Streitfall einfach nachweisen kann: "Ich habe mich bemüht, den Urheber und die Rechtelage herauszufinden, es ist nachvollziehbar nicht gelungen, daher ist meine Veröffentlichung legal."

@kalli: evtl. könnte man die Diskussion abtrennen, Urheberrecht ist vermutlich für viele hier im Forum ein interessantes Thema was sie persönlich betrifft, sei es als Schöpfer und/oder als Verwerter.


Hippi

Hallo Freunde der Schifffahrt!

Nachdem ich nun stolzer Besitzer des U-Boot Hebeschiffes "Vulkan" in 1:400 und 1:1250 bin, habe ich nach Hintergrundinformationen gesucht und bin auf diese Beiträge gestoßen.
Da das 1:400 Modell wirklich sehr gut gelungen ist, bin ich auf der Suche nach Fertigmodellen (Laguna, CSC, Navigator,..) der Kaiserlichen Marine die es noch gibt / gab. Kann jemand dazu Auskunft geben? Oder hat eventuell jemand von ihnen sogar eines zum abgeben?

In der Hoffnung auf viele Antworten,
Grüße und einen schönen Sonntag,
Hippi  :-)

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