türkische Kanonenboote (?)

Begonnen von Hippi, 09 Juni 2020, 18:15:16

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MarkusL

Hallo,
nur kurz zur konkreten Urheberrechtsfrage bei den Ausgaben FC vor 1918.
Autor (eher eventuell auch Herausgeber, dann Inhalte anonym) verst. 1933, RIP Cmdt. de Balincourt et merci  :MG:,
damit allerdings alle diesbezüglichen Fragen erledigt und, soweit mir bekannt, ohne jegliche aktuelle Wiedergabebeschränkungen.
Bei rein technischen Daten, deren Ermittlung im Einzelfall für Autoren von Kleinpublikationen, derer ich einige im Bücherschrank habe, z.T. mit Schweineaufwand (und entsprechender monetärer Belastung) verbunden ist, sehr unbefriedigend. Kaum lösbares Dilemma. Wem gehören den die technischen Daten z. B. der Tirpitz? Dem (angestellten?) Konstrukteur (wars nur einer?). Dem Reich (ups, untergegangen oder staatlich und dann eh Allgemeingut), der Bauwerft (ups, reichseigen).
Hoffentlich nicht auf Dauer Tod der Nischenpublikation. Hätte dann viel Platz in den Bücherschränken (oder anstelle derer), würde aber diese Zeilen gar nicht schreiben, weil nie hier im Forum gelandet.
Gruß
Markus

AvM

Markus!

Ich habe von ein Paar Jahren es gründlich recherchiert. die Daten, auch wenn erst publizierte Archive- geheim- usw. Daten sind ohne Probleme benutzen.
Es gibt auch klare Regen wie literarische Texte zu schützen sind. Es gibt genaue regeln bezüglich Datenbanken und dessen Inhalte.
Probleme kommen wenn man es Durchführenen will. Normalerweise geht es um Zivilrecht, so muss man nachweißen z.B.   welche Schaden
entstanden sind, usw. Ich arbeite mit großen Firmen, die schützen sich in solchen Fällen, z. B., beim Verletzung von Geheimhaltung
bedeutet Copyright Rechten soll man 50,000  oder sogar 100,000 EURO strafe zahlen.  So schütz man sich von nachweisen von entstandenen Schaden.
Publizieren bedeutet auch Ausgeben, So einmal publizierte Daten gehören schon der Allgemeinheit.

Sven L.

Hallo Andreas,

ich weis nicht wo du gründlich recherchiert hast. In Deutschland einzig und allein gilt nur das UrhG!

Hier der §4 aus demselben:
ZitatGesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz)
§ 4 Sammelwerke und Datenbankwerke


(1) Sammlungen von Werken, Daten oder anderen unabhängigen Elementen, die aufgrund der Auswahl oder Anordnung der Elemente eine persönliche geistige Schöpfung sind (Sammelwerke), werden, unbeschadet eines an den einzelnen Elementen gegebenenfalls bestehenden Urheberrechts oder verwandten Schutzrechts, wie selbständige Werke geschützt.
(2) Datenbankwerk im Sinne dieses Gesetzes ist ein Sammelwerk, dessen Elemente systematisch oder methodisch angeordnet und einzeln mit Hilfe elektronischer Mittel oder auf andere Weise zugänglich sind. Ein zur Schaffung des Datenbankwerkes oder zur Ermöglichung des Zugangs zu dessen Elementen verwendetes Computerprogramm (§ 69a) ist nicht Bestandteil des Datenbankwerkes.

Grüße vom Oberschlickrutscher
Sven


_________________________________
Solange man seinen Gegner nicht bezwungen hat, läuft man Gefahr, selbst bezwungen zu werden.
Clausewitz - Vom Kriege

neg

Servus,

ich habe das Gefühl, ihr dreht euch hier im Kreis bzw. redet aneinander vorbei.
Nach meinem Verständnis sind:
- Datensammlungen (als Datenbank, Tabelle usw. geschützt)
- einzelne Daten (Geburtsdatum, Stapellauf, usw. ) kann man doch gar nicht schützen, schon gar nicht urheberrechtlich, unabhängig davon unter welchem Aufwand sie recherchiert wurden

Oder?
Viele Grüße
Robert

halina

#34
Moin in die Runde ,

Halte die Aufforderung eines Forum-Mitgliedes einem anderen gegenüber die Quelle und die
Genehmigung für die Einstellung hier zu nennen als nicht angemessen , da es sich nicht um
die Verletzung des Urheber-Schutzgesetzes eines Mitglieder-Beitrages handelt .
Die Rechtslage für die Einstellung von Beiträgen ist im Forum klar definiert , so wie hier im
Absatz #  3  niedergeschrieben:  JEDER NUTZER IST UND BLEIBT FÜR DEN INHALT SEINER
BEITRÄGE RECHTLICH VERANTWORTLICH .
Es sollte der Forumsleitung bzw. den Moderatoren vorbehalten sein ob bei kritischen Bild- oder
Textpassagen besonders denen aus der Nachkriegszeit vom Einsteller die Quellenangabe und
die Genehmigung einzufordern .
Was Beiträge von WIKI betrifft , so sollten folgende Regeln beachtet werden , die von Jockel
vorgeschlagen und von t-geronimo gutgeheißen wurden .

!.)  Bilddateien von WIKIMEDIA , die gemeinfrei sind , unter der Lizenz CC0  1.0 einstellen .

2.)  Grössere Textauszüge von WIKIPEDIA mit der Lizenz CC-BY-SA 3.0 versehen , diese
      Lizenz trifft auch generell zu für fremde Bilddateien von Wikimedia .

Ausserdem ist es notwendig bei Einstellung von Bildern von fremden Web-Seiten genau auf
das angeführte Impressum bzw. die Datenschutz-Erklärung zu schauen , welche Bedingungen
für die Übernahme der Fotos gestellt werden .

                                                                                                                  :MG:  halina

                                                                                                       
" Man muss nicht unbedingt das Licht des Anderen ausblasen , um das eigene Licht leuchten
zu lassen"
                      Phil Borman

AvM

Zitat von: neg am 14 Juni 2020, 11:22:31
Servus,

ich habe das Gefühl, ihr dreht euch hier im Kreis bzw. redet aneinander vorbei.
Nach meinem Verständnis sind:
- Datensammlungen (als Datenbank, Tabelle usw. geschützt)
- einzelne Daten (Geburtsdatum, Stapellauf, usw. ) kann man doch gar nicht schützen, schon gar nicht urheberrechtlich, unabhängig davon unter welchem Aufwand sie recherchiert wurden

Oder?

So ähnlich sind auch meine Folgerungen.

Wenn die Daten in eine andere Form dargestellt sind (das bedeutet nicht 1:1 kopiert) es gibt keine Verletzung von Urheberrechten.
Generell wie kann man tabellarische Darstellung von technischen Daten  Urheberrechtlich schützen oder sogar patentieren.
Solche Dauerstellungen sind schon von Uhrzeiten (Jane, Weyer, usw.) bekannt.


Sven L.

Zitat von: AvM am 14 Juni 2020, 13:49:48
Generell wie kann man tabellarische Darstellung von technischen Daten  Urheberrechtlich schützen oder sogar patentieren.

In §4 UrhG eindeutig definiert.
Grüße vom Oberschlickrutscher
Sven


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AvM

https://www.forschung-und-lehre.de/wem-gehoeren-forschungsdaten-1013/#:~:text=Das%20Urheberrecht%20sch%C3%BCtzt%20stets%20die,lediglich%20f%C3%BCr%20ihre%20konkrete%20Darstellung.

ZitatDas Urheberrecht schützt stets die Form eines Werkes, nicht seinen Inhalt. Für Forschungsdaten bedeutet dies, dass ein urheberrechtlicher Schutz nicht für die in den Daten enthaltene Information besteht, sondern lediglich für ihre konkrete Darstellung


Zitat"Ein 'Eigentum an Daten' existiert (jedenfalls noch) nicht."

kalli

@halina,
es ist eigentlich umgekehrt. Wie geht man mit WIKI-Beiträgen um, deren Inhalte sicher als Plagiate identifiziert sind. D.h., keine Zitate, keine Quellenangaben. So der Ursprung am Anfang des Threads.

t-geronimo

Ich habe hier völlig den Überblick verloren.

Vielleicht sollten wir zum eigentlichen Thema zurückkehren, es sei denn, jemand hat hier einen Verstoß wahrgenommen, dann benenne er ihn konkret.
Gruß, Thorsten

"There is every possibility that things are going to change completely."
(Captain Tennant, HMS Repulse, 09.12.1941)

Forum MarineArchiv / Historisches MarineArchiv

AvM

Erstens zu WIKI

Wir haben ein Paar Foren auf FB für Shiplovers. Dort haben wir richtig verboten  WIKI zu Zitieren und linken.
Grund ist einfach:. Zu viele Fehler , zu viele zu korrigieren, genau wie bei
"List_of_patrol_vessels_of_the_Ottoman_steam_navy" .
Es ist so veraltet, ca 30% von Daten sind falsch, so es ist viel besser auf Basis von eigenen Quellen neu zu kompilieren.

Sven L.

Zitat von: AvM am 15 Juni 2020, 23:39:20
...
"List_of_patrol_vessels_of_the_Ottoman_steam_navy" .
Es ist so veraltet, ca 30% von Daten sind falsch,
...

Hallo Andreas,

wenn man List_of_patrol_vessels_of_the_Ottoman_steam_navy auf Wikipedia (engl.) gefunden hat, erfährt man aus welchem Buch The Ottoman Steam Navy, 1828-1923  :wink: bzw. von welchem Autor zitiert wird. Soweit bekannt, stammen deine Daten doch überwiegend aus Zeitungsberichten der jeweiligen Zeit.
Wann hast du das letzte mal Archivarbeit betrieben bzw. wann bist du im Marinearchiv in Ankara gewesen? Nächste Frage ist, wer ist dein Übersetzer für Osmanli (ohne i-Punkt) gewesen?

Ich denke das man den Daten, sofern richtig aus The Ottoman Steam Navy, 1828-1923 zitiert, durchaus vertrauen kann. Immerhin ist besagtes Buch ist auf der Bostoner Buchmesse 1997 als besonderes historisches Buch ausgezeichnet worden.




Grüße vom Oberschlickrutscher
Sven


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AvM

Das ein Buch ausgezeichnet worden ist, bedeutet nicht automatisch, das fehlerhaft ist.
Das Buch ist schön, hat schöne Bilder und Pläne, aber wie gesagt ca. 30% von daten sind fehlerhaft,
Sven!

Ich bezweifle, dass die Autoren haben irgendwelche Recherche in Marinearchiv in Ankara, mit Schiffen vor 1906 beschäftigt haben. Das Marinearchiv befindet sich übrigens im Istanbul, nicht Ankara.

Wie konnte es passieren, dass die Werften von 3 (DREI) Panzerschiffen komplett falsch sind.   

Was die falschen Werften vom Schraubenkanonenbooten, ich vermute, dass die Werftnamen im ,,The Ottoman Steam Navy 1828-1923", kamen aus ,,Naval Notebook", was entspricht damaligen State-of-Art.

Zu Pitcher Neubauten für Osmanische Marine, werde ich empfehlen das Buch
von C.S.Pitcher une K.McGoverin
,,A History of Pitcher's Dockyard Northfleet 1788-1866".
Selbstverlag 2018

AvM

#43
List_of_patrol_vessels_of_the_Ottoman_steam_navy


Nûr-ül Bâhir (1893 Goulray, Dundee) war niemals Teil von die Osmanische Marine

siehe
https://www.forum-marinearchiv.de/smf/index.php/topic,31532.0.html

und auch
http://www.clydeships.co.uk/view.php?year_built=&builder=2109&a1Page=16&ref=56141&vessel=NOOR-UL-BAHR

AvM

List_of_patrol_vessels_of_the_Ottoman_steam_navy

Hanya Ursprung kam auch aus "Naval Notebook" und ist leider falsch

https://wrecksite.eu/wreck.aspx?219413

https://nautarch.tamu.edu/shiplab/angra10-runher.htm

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